
Ministerin Drese verdeutlichte, dass diese Thematik von hoher Dringlichkeit sei, da die Liegezeiten in Krankenhäusern wesentlich kürzer geworden sind, als sie es früher waren. „Die Übergangspflege ist damit eine sehr zu begrüßende und sinnvolle gesetzliche Regelung. Leider sieht es bei der Umsetzung nicht so positiv aus. Es gibt vielfach Anzeichen dafür, dass die eingeführte Übergangspflege in der täglichen Praxis zu selten zur Anwendung kommt“, verdeutlichte Drese.
Das habe in der Regel nicht mit fehlendem Willen zu tun, sondern vor allem mit den umfangreichen Voraussetzungen und dem hohen organisatorischen und bürokratischen Aufwand. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, für Patienten nach stationärer Behandlung ein Entlass-Management zu organisieren.
Die Vorgaben bedeuten unter anderem, dass das jeweilige Krankenhaus 20 geeignete Pflegeeinrichtungen bzw. Anbieter im Umkreis des Wohnortes nach der Verfügbarkeit einer Anschlussversorgung kontaktieren und umfangreich dokumentieren muss.
Drese: „Es ist noch einiges zu tun, um aus einer gut gedachten Pflegeleistung ein praxistaugliches Instrument zu machen.“ Das Land arbeite gemeinsam mit den Akteuren im Krankenhaus- und Pflegebereich daran. So solle die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern und den Pflegestützpunkten verbessert werden. Dabei gehe es unter anderem um eine frühzeitige Einbindung der Pflegestützpunkte im Rahmen des Entlassm-Managements.
Drese: „Der vom Landtag beschlossene Antrag der Fraktionen von SPD und Linke unterstützt die Landesregierung dabei, auch auf Bundesebene aktiv zu werden, um die Übergangspflege zu etablieren und alltagstauglicher auszugestalten. Dann, davon bin ich überzeugt, ist sie eine wichtige Maßnahme an der Schnittstelle zwischen Krankenhaus und Pflege für vor allem ältere Menschen und deren Angehörige“, so Ministerin Drese.







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