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E-Akte in Gerichten des Landes auf dem Vormarsch

„Die Digitalisierung der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern schreitet unaufhaltsam voran. Nach dem OLG Rostock ist in diesem Jahr die elektronische Akte auch in den Zivilkammern des Landgerichts Neubrandenburg eingeführt worden. Hier wird deshalb ab sofort in Zivilverfahren auf Papier verzichtet werden können, denn die Akten können vollständig elektronisch bearbeitet werden“, so MV-Justizministerin Katy Hoffmeister.

Die Mitarbeiter des IT-Bereichs des Justizministeriums arbeiten ihren Angaben zufolge seit fünf Jahren unter Hochdruck an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe, wonach in ganz Deutschland bis 2026 der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte in der Justiz eingeführt werden müssen.

In Mecklenburg-Vorpommern arbeiten mittlerweile rund 110 Richter, das sind ein Viertel aller, sowie 33 Rechtspfleger und 95 Justizfachangestellte mit der E-Akte. Zudem sind insgesamt 75 Justizwachtmeister im Bereich der Scanstellen eingesetzt. Bis zum Ende dieses Jahres werden alle Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichte in M-V mit der elektronischen Akte ausgestattet sein.

„Gleichzeitig weiten wir die Pilotierung der elektronischen Akte in Familiensachen auf die Amtsgerichte Rostock und Greifswald sowie die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock aus. Damit wird Mecklenburg-Vorpommern mit zu den Bundesländern gehören, in denen die Umstellung der Aktenbearbeitung von Papier auf Digital bereits weit fortgeschritten ist“, sagt Ministerin Hoffmeister am Landgericht Neubrandenburg.

Beim Landgericht Neubrandenburg wurden Beschäftigten mit moderner Hardware ausgestattet. Eine Scanstelle wurde eingerichtet. Insgesamt 37 Mitarbeiter wurden im Umgang mit der elektronischen Akte geschult.

Hintergrund: Seit Pilotierungsstart im September 2018 am Landgericht Rostock wurden insgesamt 13.317 elektronische Akten angelegt. In den aktuell acht Scanstellen der Gerichte werden monatlich etwa 12.000 Dokumente mit insgesamt etwa 50.000 Seiten für eine elektronische Bearbeitung eingescannt. Hinzu kommen bereits unmittelbar den Gerichten übermittelte elektronische Dokumente, die direkt elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Beteiligten Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften elektronisch einreichen können. Die Justiz ist verpflichtet, bis spätestens zum 1. Januar 2026 die Akten zwingend elektronisch zu führen.

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