Elternräte kritisieren neues Kita-Gesetz Mecklenburg-Vorpommerns

11. Mai 2019

Im Vorfeld der Anhörung des Sozialausschusses des Landtages zur Elternbeitragsbefreiung, Stärkung der Elternrechte und Neuformulierung des Gesetzes zur Kindertagesförderung in M-V (KiföG), haben die Kita-Elternräte der Mecklenburgischen Seenplatte und der Hansestadt Rostock den Entwurf des Gesetzes umfangreich kritisiert.
So ist die Freude an den geplanten Entlastungen beim Entgelt für Kitas und Horte mehr als getrübt, weil das Gesetz nicht gleichermaßen den Weg für dringend erforderliche Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung an den Einrichtungen bereite. Monty Schädel, Vorsitzender des Kita-Elternrates im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: „Entscheidend für uns Eltern mit Kindern in der Kindertagesförderung ist und bleibt die Qualität der Kindertagesförderung.“

Und Bastian Schwennigcke vom Kita-Stadtelternrat in Rostock sagt: „Der Gesetzesentwurf ändert nichts daran, dass eine Fachkraft immer noch viel zu viele Kinder betreuen muss und dass die Einrichtungen deutlich zu wenig Mittel erhalten, um Krankenstände, Leitungsaufgaben, Zeit für Vor- und Nachbereitung oder notwendige Weiterbildungen besser ausgleichen zu können.“

Die von der Landesregierung mit der Gesetzesänderung bezweckte Elternbeitragsbefreiung wird nach dem Gesetzentwurf darüber hinaus nicht für alle Eltern gelten. Eltern, die ihre Kinder in den Schulferien länger als sechs Stunden in den Hort bringen müssen, werden auch weiterhin dafür zahlen müssen. Damit erfüllt der Gesetzentwurf nicht einmal das wichtigste von Sozialministerin Stefanie Drese bei der Einbringung in den Landtag formulierte Ziel, „die Elternbeitragsfreiheit für alle Förderarten – Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege – bis zum maximalen Förderumfang von 10 Stunden täglich“.

„Elternmitwirkung wird eingeschränkt“

Und auch die Ankündigung, Eltern- und Kinderrechte stärken zu wollen, löst der Gesetzesentwurf in den wesentlichen Fragen nicht ein. Im Gegenteil, durch einige neue Regelungen wird die Arbeit der Elternvertretungen sogar existentiell gefährdet. So sollen nach dem jetzigen Entwurf die Elternvertretungen auf kommunaler und auf Landesebene nur noch durch die jeweiligen Vorsitzenden der einzelnen Elternräte in den Einrichtungen gebildet werden. Damit wird es unmöglich, Elternarbeit auf viele Schultern zu verteilen.

Der Gesetzesentwurf führt direkt in die Überlastung weniger engagierter Eltern und gefährdet damit die Bereitschaft zur Mitwirkung der Eltern. Außerdem versäumt es auch diese Gesetzesnovelle wieder, die Finanzierung der Arbeit kommunaler Elternräte und der Landeselternvertretung zu regeln. Während die Arbeit sowohl der zuständigen Landes- und Kommunalverwaltung als auch der Träger in der Kindertagesförderung aus Steuermitteln finanziert wird, bleibt die Mitwirkung in den Elterngremien denen überlassen, die sich das privat leisten können. Und obwohl die Elternräte seit Jahren darauf hinweisen, sieht der Entwurf keinerlei Maßnahmen für den Fall vor, dass Einrichtungen oder Träger die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern verweigern. Ein Miteinander auf Augenhöhe kann so nicht gewährleistet werden. Monty Schädel: „Der Gesetzesentwurf schafft für Elternräte keine Möglichkeiten, dass sie ihre Interessen auch wirksam – im Extremfall auch juristisch – gegenüber dem Träger einfordern können.“

Mit ihren Erfahrungen aus der Praxis sehen die Elternräte noch erheblichen Verbesserungsbedarf im Gesetzentwurf und machen dieses in ihrer mehr als 50-seitigen Stellungnahme deutlich.

„Geschwisterkinder werden ausgeschlossen“

Besonders skandalös für unser Land: werden Kinder dadurch diskriminiert, dass es auch dieser Gesetzesentwurf versäumt, eine Ganztagsförderung vorbehaltlos für alle Kinder einzuführen. Aus der Position des einzelnen Kindes führt die Koppelung des gewährten Förderumfangs an die berufliche Tätigkeit der Eltern zu einer Benachteiligung der Kinder, denen nur der Anspruch auf eine Teilzeit- oder Halbtagsförderung zugestanden wird. in der Realität von Kindern führt das zu einer Bevorzugung bzw. in der Umkehrung zu einer Benachteiligung von Kindern.

Bastian Schwennigcke: „Es ist für uns nicht nachzuvollziehen, warum Kindern die Förderung in den Einrichtungen im Land deshalb verwehrt wird, weil ihre Eltern mit einem Geschwisterkind im Säuglingsalter für ein paar Monate in Elternzeit gehen. Es gibt immer wieder ältere Geschwister, denen nur sehr schwer zu vermitteln ist, warum sie für diese Zeit von für sie wichtigen Kita-Aktivitäten wie Mahlzeiten, Spielzeit mit FreundInnen oder Nachmittagsangebote ausgeschlossen sein müssen.“ Monty Schädel ergänzt: „Uns scheint hier eine gewaltige Gerechtigkeitslücke dergestalt zu bestehen, dass ein Teil von Kindern anderen gegenüber in der Form benachteiligt wird, dass sie nur teilweise oder halb gefördert werden. Kinder dürfen nicht vom Gesetz her dafür diskriminiert werden, dass ihre Eltern mehr oder weniger zu Hause sind.“

Der Vorsitzende des Kita-Elternrates MSE, Monty Schädel, wird an der Anhörung des Sozialausschusses am 15.05.2019 teilnehmen, um den Abgeordneten die Kritik der Elternräte darzulegen und Fragen zu beantworten.

Die schriftlichen Stellungnahme der Elternvertretungen kann auf der Internetseite unter www.kitaermse.de nachgelesen werden.


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