Ex-Arbeitskollegen getötet: Mehr als acht Jahre Freiheitsstrafe

30. November 2022

Am Ende hat dem Angeklagten aus Neustrelitz sein Geständnis doch etwas genutzt, aber auch dem Landgericht. „Ohne das Geständnis wären wir weit über neun Jahre Freiheitsstrafe hinausgegangen“, sagte Richterin Daniela Lieschke gestern. Kurz zuvor hatte sie den 39-Jährigen zu acht Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der zuletzt wohnungs- und arbeitslose Mann erhielt die Strafe wegen Totschlags und versuchter schwerer Brandstiftung (WsM berichtete). Dabei floss auch sein langes Vorstrafenregister ein, er hat immerhin 16 Eintragungen im Bundeszentralregister und saß auch schon mal hinter Gittern. Das hatte ihn aber scheinbar nicht veranlasst, seine Trinkgewohnheiten oder seine Lebensgewohnheiten irgendwie entscheidend zu verändern.
Der Mann hatte kürzlich im Prozess die schlimme Bluttat im Trinker-Milieu von Neustrelitz gestanden (WsM berichtete).

Damals Anfang Juni sei er „etwas mehr als angetrunken“ gewesen, erklärte er. Es habe einen Streit in der Plattenbauwohnung des Bekannten gegeben, in die dieser ihn im März aufgenommen hatte.

Doch im Juni habe er gehen wollen, das habe der 60-jährige Bekannte aber nicht gewollt. Ob dies der einzige Grund war, weshalb es zu dieser Bluttat kam, blieb unklar. Scheinbar gefühllos berichtete der Verurteilte von der Messerattacke. Die Bilder des Gestorbenen während des rechtsmedizinischen Gutachtens wollte er sich im Prozess aber nicht mehr genauer ansehen.

„Ich bin mit dem Messer auf ihn zugegangen und habe zugestochen“, sagte der Mann. Das Opfer erlitt zwei Wunden vorn am Hals, so dass eine Schlagader durchtrennt wurde. Der Mann sei innerhalb von Sekunden tot gewesen, sagte die Rechtsmedizinerin.

Der Täter ging dann in die Küche, wusch das Messer ab, nahm seine Sachen und wollte gehen. Vorher hatte er den Bekannten „beerdigt“, in dem er den Liegenden mit einem Kissen abgedeckt und dort künstliche Blumen draufgelegt hatte. In der Küche wurde noch ein Handtuch in Brand gesetzt, dann ging er wirklich. Der Brand erlosch, sorgte aber für große Aufregung in dem dreigeschossigen Haus. Die Feuerwehrleute fanden den Toten.

Mit dem Urteil blieb die Richterin ein Jahr unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das wird wohl auf den „Geständnis-Bonus“ zurückzuführen sein. Denn ohne diese Einlassung hätte der Prozess deutlich länger gedauert. Die Warener Verteidigerin Katja Schade hatte auf  fünfeinhalb Jahre Haft und die Einweisung in eine Entzugseinrichtung  plädiert. Für Schade war der Mandant zur Tatzeit so stark betrunken, dass er eine „tiefgreifende Bewusstseinsstörung“ hatte. Deshalb sollte man von einem „minderschweren Fall“ ausgehen, erklärte sie.

Das hatte die psychologische Gutachterin Jana Thomas allerdings anders gesehen. Bei dem  Verurteilten waren wegen eines anderen Vorfalls schon zwei Stunden vor der Bluttat Polizisten gewesen und hatten 1,8 Promille Atemalkohol gemessen. Drei Stunden nach der Tat waren bei ihm noch 1,3 Promille gemessen worden. In der Folge lehnte das Landgericht einen „minderschweren Fall“ ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Woche haben beide Seiten noch Zeit, sich das genauer zu überlegen.


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