Ex-AWO-Geschäftsführer nach wie vor auf freiem Fuß
Der Gehaltsskandal bei der Arbeiterwohlfahrt an der Müritz (WsM berichtete) ist zwar schon gut sechs Jahre her, doch noch immer nicht ganz zu Ende. Wie „Wir sind Müritzer“ aus Justizkreisen erfuhr, hat der Warener Ex-AWO-Geschäftsführer Peter Olijnyk über seinen Anwalt eine Anhörungsrüge beim Bundesgerichtshof eingelegt, über die noch immer nicht entschieden wurde. Doch selbst wenn der BGH die Rüge, wie schon vorher die Revision des 73-Jährigen, zurückweist, will dieser wohl weiter juristisch für sein Anliegen streiten. Wenn es sein muss, auch vor dem Bundesverfassungsgericht – dafür ist die Rüge aber eine Voraussetzung. Auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof war schon ins Spiel gebracht worden.
Und obwohl das Urteil wegen schwerer Untreue schon Mitte 2021 am Landgericht Schwerin gefallen war und seit April 2022 rechtskräftig ist, hat der 73-Jährige seine Strafe – drei Jahre Haft – noch nicht angetreten.
Nach Informationen von WsM verhandeln die Vertreter Olijnyks im Augenblick mit den Behörden, die den Strafvollzug überwachen, darüber, wie gesundheitliche Probleme des Fast-Häftlings im Strafvollzug am besten berücksichtigt werden können. Da jetzt die Feiertage anstehen und die Justiz im Augenblick ja eher Häftlinge früher entlässt – Stichwort Weihnachtsamnestie – als sie noch ins Gefängnis zu holen, wird damit gerechnet, dass eine Entscheidung in diesem Fall frühestens Anfang 2023 fallen dürfte.
In der Zwischenzeit hat der damals ebenfalls verurteilte frühere AWO-Kreisvorsitzende Götz-Peter Lohmann seine Strafe – er war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden – schon zur Hälfte verbüßt. Der inzwischen 80-Jährige Ex-SPD-Bundestagsabgeordnete war in Schwerin wegen Beihilfe zur Untreue zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da er sich geständig und reumütig vor Gericht gezeigt hatte, war die Strafe für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt worden.
Davon sind schon eineinhalb Jahre vorbei.
Olijnyk hatte bis zuletzt darauf bestanden, dass sein Gehalt von 150 000 Euro im Jahr „angemessen“ war. Die Richter hatten aber geurteilt, dass er sich zusammen mit dem Kreisvorsitzenden gegenseitig Geld zugeschanzt hatte, ohne die nötigen Unterschriften im Vorstand dafür zu haben. Zu dem Wohlfahrtsunternehmen gehören rund 650 Mitarbeiter. Dem Unternehmen soll dadurch über mehrere Jahre ein Schaden von einer Million Euro entstanden sein.
Das sowas noch rum läuft geht garnicht. Bewohner die all die Jahre Geld gezahlt haben wo ist das Geld geblieben.
GIER FRISST HIRN.
Erst Unrecht begehen wie ein Großer, dann wegen der Konsequenzen heulen wie ein Kind. Windet sich wie ein Aal. Aber Alter schützt vor Strafe nicht, Gott sei Dank.
Passiert leider immer wieder. DAS ist zum Heulen.
Alle diese Verbrecher einsperren für immer und Alles Geld zurück holen. Auch weil sie viel Zeit hatten an Immobilien und alles was sie ihrer Sippe geschenkt oder überschrieben haben damit es keine Gerechtigkeit mehr geben kann. Ich wuesste schon was ich mit dem Verbrecher machen würde.
Die Frage nach dem „Rumlaufen“ ist leicht beantwortet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Leute, regt Euch nicht auf. Da halten die Sozen doch ihre Hand drüber, dass er nicht abwandert. Wie ich bereits schon schrieb, die haben alle Angst, dass er mal richtig auspackt, wer von diesem System alles profitiert hat.