Ex-Geschäftsführer will Geldstrafe nicht akzeptieren 

15. März 2016

Der Betrug bei einem Ferienappartement-Vermieter aus Klink wird ein Fall für das Landgericht. Wie der Direktor des Amtsgerichtes Matthias Brandt erklärte, hat der 50-jährige Verurteilte Berufung gegen das – nach Ansicht von Betroffenen vergleichsweise milde – Urteil eingelegt. Damit würde der Fall in die nächste Instanz gehen.

Das Amtsgericht hatte den Unternehmensberater und früheren Geschäftsführer Anfang März der Untreue schuldig gesprochen (WsM berichtete). Richter Roland Träger sah es als erwiesen an, dass der Mann Eigentümer von Ferienappartements in Klink um rund 20 000 Euro betrogen hat. Der Verurteilte hatte sich ohne Anwalt selbst vor Gericht vertreten und ein Geständnis abgelegt.

Gavel, symbol of judicial decisions and justiceDabei war der mehrfach vorbestrafte Mann aus einem Landkreis bei Hamburg sogar nur knapp einer Freiheitsstrafe entgangen. Die Staatsanwaltschaft hatte angesichts der sieben Vorstrafen sechs Monate Freiheitsstrafe verlangt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten.

Der Richter hatte dem Verurteilten aber sein umfassendes Geständnis zu Gute gehalten. Er hatte Mieteinnahmen des Monats Juli 2014 für die Anlage in Schlossnähe für sich abgezweigt zu haben. „Ich musste laufende Kosten ausgleichen“, erklärte er vor Gericht. Vorher hatte er die Anlage mit drei Häusern und 18 Wohneinheiten längere Zeit problemlos geführt.

Er sollte laut Gericht 120 Tagessätzen zu je 15 Euro: Insgesamt 1800 Euro zahlen. Dies entspreche dem Satz für Hartz IV-Empfänger. Der Verurteilte hatte erklärt, er habe derzeit kein eigenes Einkommen, befinde sich in Privatinsolvenz und lebe vom Geld seiner Frau.

Einem Arzt aus Hamburg, der eine der Eigentumswohnungen gekauft hatte, war der Betrug aufgefallen. Insgesamt acht Eigentümer waren betroffen. Der Verurteilte führte zwar an, dass er auch schon Ackerland im Wert von 860 000 Euro verkauft habe, um seine vermutlich deutlich höheren Schulden zu tilgen. „Das hilft aber nicht dagegen, dass Sie fremdes Geld einbehalten haben“, sagte der Richter.

Ob die Eigentümer der Klinker Ferienappartements ihr Geld wirklich noch wiedersehen, hielt auch Richter Träger für fraglich. Wie die Berufung ausgeht, ist unklar. Sollte eine völlige Neuverhandlung nötig werden, kann die Berufungskammer sogar ein härteres Urteil fällen.


Kommentare sind geschlossen.