Die Hochzeit war 2016, aber die Beziehung war im Herbst 2021 wohl schon vorbei. Und endete nun wirklich im Amtsgericht Neubrandenburg – mit einer Bewährungsstrafe. Das Amtsgericht hat einen 32 Jahre alten Mann aus Neubrandenburg wegen Vergewaltigung zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Da dem Urteilsspruch eine Art Vergleich beider Seiten vorausging, wurde die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der 32-Jährige war bisher rechtlich unbescholten. Er hatte zugegeben, seine heute 28 Jahre alte Ex-Frau damals im September 2021 zum Sex gezwungen habe.
Das Ganze war im Wohnzimmer ihres Hauses in Neubrandenburg passiert. Vorher hatte die Frau dem Mann gesagt, dass es nicht mehr so weitergehe und sie sich von ihm trennen wolle. Er habe ihr danach erklärt, dass er nun Sex „zum Abreagieren“ braucht.
Obwohl sie mehrfach „Nein“ gesagt habe, kam es auf der Couch zu der Vergewaltigung, wie die Frau berichtete. Erst als die Tochter der Frau im Nachbarzimmer laut weinte, habe der Mann wohl von ihr abgelassen.
Danach kam es zur Trennung und auch zur Strafanzeige. Als der Prozess nun fast zwei Jahre später begann, war die Sache noch strittig, und es gab sogar drei Verhandlungstermine mit viele Zeugen. Die Frau blieb bis dahin bei ihrer Anzeige, er stritt ab. Kurz nach Prozessbeginn gab es aber ein Rechtsgespräch zwischen beiden Seiten und der Richterin.
Ergebnis: Man war sich mit der finanziellen Auseinandersetzung und dem Täter-Opfer-Ausgleich nach der Scheidung so weit einig, dass beide Seiten auch die Vergewaltigung vom Tisch haben wollten. Sie wolle nicht mehr, dass der Mann in das Gefängnis muss, ließ die Klägerin erklären. Der Angeklagte zeigte sich danach geständig.
Das ersparte der Ex-Ehefrau dann auch, dass sie im Zeugenstand nochmal alle Details des schlimmen Abends von damals schildern musste. „Ich will nur, dass er erkennt, dass er nicht alles machen kann. Weder mit mir noch mit anderen Menschen“, sagte die Frau unter Tränen.
Dem folgte die Kammer auch. Zum Glück habe man in diesem Verfahren „nur die alleroberste Oberfläche“ dieser Beziehung beleuchten müssen, sagte die Richterin. Sonst wäre wohl viel „dreckige Wäsche gewaschen worden.“ Da der Mann geständig und nicht vorbestraft sei, könne man am untersten Strafrahmen bleiben. Dieser liege zwischen 6 Monaten und bis 7,5 Jahren Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft verlangte 22 Monate Haft, der Verteidiger maximal 13 Monate Haft, aber beide wollten Bewährung.
Richterin Tanja Krüske verhängte 16 Monate Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden. Zudem soll der Verurteilte der Frau 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen, was er bereits akzeptiert hatte. Er blieb auch in dem Haus wohnen, und hat inzwischen eine neue Partnerin, wie es hieß.
Die 28-jährige Frau verließ den Gerichtssaal leicht noch zitternd , aber sichtbar erleichtert – am Arm eines Begleiters. Die schlaflosen Nächte der Frau könnte nun vielleicht enden, erklärte die Richterin am Ende der Verhandlung.