Der Fall erinnert fatal an den Tod eines Fußgängers vor wenigen Jahren in Waren an der Müritz, der Fußgänger hatte auch hier wohl keine Chance: Ende August 2017 starb in Neubrandenburg ein 33 Jahre alter Fußgänger, weil ihn ein Auto erfasste. Nun kommt es vor dem Landgericht zur gerichtlichen Aufarbeitung des schlimmen Unfalls. Vom 26. Juni an muss sich ein junger Neubrandenburger wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung verantworten.
In sechs Prozesstagen soll ein Fall aufgearbeitet werden, der typisch für viele ähnliche Unfälle scheint, in denen sich junge Fahranfänger überschätzen und Fußgänger dafür mit dem Leben bezahlen. Auch der Vorwurf eines illegalen Wettrennens steht im Raum.

Für den Beschuldigten gilt noch Jugendstrafrecht. Auf fahrlässige Tötung steht Geldstrafe oder eine mehrjährige Haftstrafe. Sachverständige und eine Reihe von Zeugen sollen Licht in das Dunkel des Falles bringen. Ob sich der 20-Jährige doch noch zu der Raserei äußert, sei noch nicht klar, hieß es. Ein Urteil soll nach bisheriger Planung Ende Juli fallen. Am Unfallort steht ein schlichtes Holzkreuz, vor dem Blumen abgelegt sind. Der Autofahrer, der Ende 2015 unter Drogen fuhr und einen Rentner in Waren tödlich verletzte, war Ende 2016 zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden und musste für Jahre seinen Führerschein abgeben.







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