Das mit Weihnachten auf freiem Fuß – wie erhofft – wurde nichts: Das Landgericht Neubrandenburg hat einen 39-Jährige aus Möllenhagen und einen 28 Jahre alten Bekannten aus Waren zu einmal vier Jahren und einmal drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafkammer unter Richterin Nicola Schmidt-Nissen befand die Männer des illegalen Handels mit einer „nicht geringen Menge Betäubungsmitteln“ für schuldig. Angeklagt waren acht Fälle, am Schluss wurde das Duo von der Müritz für sechs Fälle verantwortlich gemacht.
Das Ganze war wirklich kein Pappenstiel. Insgesamt schätzte das Gericht den 39-jährigen, der wegen ähnlicher Delikte bereits vorbestraft ist, als „Chef“ der Gruppe ein, zu der insgesamt zwölf Frauen und Männer gehören sollen. Jeder in der Gruppe hatte zwischen Sommer 2017 und Juni 2018 seine Aufgaben, vom Ankauf über Lagerung bis zum Absatz, schätzte Staatsanwältin Daniela Röder-Rößner ein.
Die Polizei überwachte die Männer über Monate. So kam heraus, dass die Gruppe mal hier 6,6 Kilogramm Marihuana besorgte, dann wieder 4 Kilogramm Amphetamine, größere Mengen Kokain und sogar einmal 10 Kilogramm Marihuana. „Gebunkert wurde in mehreren Dörfern rund um Waren und in Waren selbst“, hieß es.
Die wichtigsten Männer der Führung sollen der 39-Jährige, ein 30-Jähriger aus Waren und der 28-Jährige gewesen sein. Sie waren in den „Geschäften“ unter anderem in Hamburg, Rheinsberg, Lübz und den vielen Dörfern der Müritz-Region bis Malchin unterwegs.
Das Treiben endete mit einer Großrazzia mit 160 Beamten im Juni 2018 (WsM berichtete). Vor Gericht legten die jetzt Verurteilten umfassende Geständnisse ab, was ihre Verfahren verkürzte. Das Verfahren gegen den 30-Jährigen, der als eine Art Vollstrecker des „Chefs“ galt, wenn Leute bei der Stange gehalten werden sollten, wurde abgetrennt. Man kannte sich unter anderem vom Kraftsport. Er hatte auf Anraten seines Verteidiger Peter-Michael Diestel kein umfassendes Geständnis abgelegt und wird sich nun separat verantworten müssen.
Die Verteidiger der beiden Verurteilten zeigten sich nicht ganz zufrieden mit den Urteilen. Sie hatte auf niedrigere Strafen gehofft, weil das „bandenmäßige Handeln“ nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen war, wie es die Richterin sagte.
Doch das „sehr professionelle Vertriebssystem und die großen Mengen“ sprachen für eine schärfere Strafe. Neben Marihuana wurden unter anderem Ecstasy-Tablette mit einem Totenkopfsymbol „bestellt“ und verkauft. Von dem beschlagnahmten Geld wird der Staat nun rund 56 000 Euro ganz einziehen, ordnete die Kammer, wenn das Urteil rechtskräftig wird.
Die Verteidiger kündigten am Ende gleich an, auf jeden Fall Beschwerde gegen die Aufrechterhaltung der Haftbefehle einzulegen. Ihre Mandanten säßen schon sechs Monate ein und seien „sehr beeindruckt“. Der 39-Jährige gab an, zu Weihnachten gern wieder zu seinem Sohn und generell ein anderes Leben beginnen zu wollen. Der 28-Jährige will „in eine andere Region ziehen und dort neu anfangen.“
Eine Woche haben sie nun Zeit, um über ein Rechtsmittel gegen die Hafturteile zu entscheiden oder das zu akzeptieren. Gegen die anderen Beteiligten – auch den 30-jährigen Beschuldigten aus Waren – wird demnächst extra verhandelt.
Foto im Text: Ein Angeklagter wird am Landgericht vorgefürht, Bekannte nehmen Kontakt auf