Die mit Tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung vom 28. Januar festgelegte Überwachungszone um den Ausbruchsort der Geflügelpest in der Gemeinde Schwarz ist zum 1. März aufgehoben worden. Aufgrund des Nachweises des hochpathogenen Influenzavirus vom Subtyp H5N1 in einem Geflügelbestand in der Gemeinde Schwarz wurde am 28. Januar die Geflügelpest amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsort legte der Landkreis als zuständige Behörde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern fest. Mit Allgemeinverfügung vom 19. Februar wurde die Schutzzone um den Ausbruchsort aufgehoben und in die Überwachungszone integriert. Nach Erlöschen des Ausbruchs und Ablauf der Fristen ist jetzt auch die Verfügung für die Überwachungszone aufgehoben worden.











