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Gericht hält Belegungsgrenze für Hotels für rechtens

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hat heute den Eilantrag gegen die Obergrenze in Hotels und Pensionen wegen der Corona-Pandemie abgelehnt. Die 60-Prozent-Regel zur Bettenbelegung in Hotels sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig.

Die Verordnung diene auch dazu, die Zahl der einreisenden und sich damit im Land aufhaltenden Menschen zu begrenzen. Der Plan der Landesregierung, den Anteil der zulässigen Bettenbelegung schrittweise entsprechend dem aktuellen Infektionsgeschehen zu erhöhen, sei zulässig.

Außerdem sei es den Hoteliers zuzumuten, eine Auswahl zu treffen, welche Gäste anreisen dürften und welche nicht. Des Weiteren sehen die Richter den Gleichheitsgrundsatz nicht gefährdet, denn private Ferienwohnungen würden über geringere Gästezahlen verfügen und seien damit eine geringe Gefahr. Außerdem bestätigte das Gericht das Beherbergungsverbot für Gäste aus stark betroffenen Landkreisen. Diese Regel sei geeignet und erforderlich, um der Verbreitung des Corona-Virus entgegen zu wirken.

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