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Gericht: „Rabauken-Jäger“ keine Beleidigung

Ein wichtiges Urteil für die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland. Das Oberlandesgericht Rostock hat heute einen NK-Journalisten vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Reporter Thomas Krause hatte in einem Artikel einen Mann als „Rabauken-Jäger“ bezeichnet, weil er ein totes Reh mit einem Seil an der Anhängerkupplung seines Autos über eine Bundesstraße geschleift hatte.

Gavel, symbol of judicial decisions and justiceNach Ansicht des Gerichtes muss sich der Jäger heftige Kritik gefallen lassen, weil er objektiv gegen die Grundsätze waidmännischen Verhaltens verstoßen habe. In zwei vorangegangenen Verfahren ist der Journalist zuvor zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Vorfall mit dem Reh ereignete sich 2014 in Vorpommern. Das Ziehen des toten Rehs war von Unbekannten fotografiert und im Internet veröffentlicht worden.

Reporter Krause bezeichnete den Waidmann in seiner anschließenden Berichterstattung als „Rabauken-Jäger“ und veröffentlichte ein Foto des Fahrzeugs. Dagegen wehrte sich der Jäger und erstattete Anzeige wegen Beleidigung.

Der Fall sorgte mehrfach deutschlandweit für Schlagzeilen. Die vorangegangenen Urteile gegen den Journalisten sind von zahlreichen Chefredakteuren des Landes als Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit verurteilt worden.

Um so größer die Freude über das heutige Urteil – nicht nur bei Reporter Thomas Krause.

1 Gedanke zu „Gericht: „Rabauken-Jäger“ keine Beleidigung“

  1. Ein gutes Urteil für den Journalisten des NK,aber was für ein Typ muss dieser sogen. Jäger erst sein der kein Respekt gegenüber einen toten Reh hat.sofort die Lizenz für die Jagd entziehen aber wahrscheinlich wird von seinen Jagdkumpels noch bestärkt ,und der Richter wird gescholten für das Urteil.mehr werde ich dazu nicht sagen sonst werd ich auch noch verklagt,vielleicht hat er ja gute Beziehungen zu gewissen Leuten!

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