Haftstrafe für Mann nach gefährlichen Handtaschen-Raubfällen
Wer älteren Menschen die Handtaschen raubt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe rechnen. Und das auch, wenn er sich in den letzten Jahren nichts mehr hat zu Schulden kommen lassen. So kann man das Urteil verstehen, dass das Amtsgericht Neubrandenburg jetzt gefällt hat. Der 30-jährige Mann, dem eine Raubserie angelastet wurde, ist gestern vom Amtsgericht zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann aus der Seenplatte, der zuletzt als Bauhelfer in der Region Dargun arbeitete, hatte die Taten ganz abgestritten. Aber aus dem Freispruch, den sein Anwalt forderte, wurde nichts.
Bei den Gewalttaten habe der Täter billigend in Kauf genommen, dass Opfer Verletzungen erlitten, begründete Richterin Tanja Krüske das Urteil wegen Raub in drei Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung.
Die fiese Masche war immer gleich: Der junge Mann, der im Frühsommer 2016 wohl irgendwie Geld brauchte, trieb sich in der Neubrandenburger Südstadt herum, wo er auch wohnte. Erst grüßte er die Opfer freundlich. Er fragte sogar, ob er helfen könne. Damit wollte er Zugang zu dem Mietshäusern erlangen, was auch klappte.
Dann überraschte er zwei ältere Frauen in Fahrstühlen, zog ihnen blitzschnell die Handtaschen weg und flüchtete. Beim dritten Fall hielt eine 79 Jahre alte Frau aber derart fest, dass sie mehrere Treppen hinunterstürzte und sich die Schulter und ein Handgelenk brach. Als sie dann immer noch nicht die Tasche losließ, schubste sie der Täter zurück und floh.Die 83-Jährige leidet bis heute an den Folgen.
Sein Pech: Zeugen fanden die Handtasche in Bahnhofsnähe und darin auch die leeren Portemonnaies der Opfer. Darauf und auf Papieren eines vierten Raubopfers, die woanders gefunden wurden, fanden sich die Fingerabdrücke und DNA-Spuren des 30-jährigen.
Das alles war aber nicht genug für ein Geständnis. Er habe die Handtasche beim „Pinkeln in der Nähe des Bahnhofs“ gefunden, sagte der Verurteilte im Prozess. Das glaubte ihm aber das Gericht nicht, denn der Fundort war auf einem Bolzplatz hinter dem Bahnhof. So weit laufe niemand, nur wenn er mal müsse, hieß es.
Trotzdem muss der junge Mann vielleicht nur einige Monate hinter Gitter. Das Gericht erkannte an, dass die Strafverfolgung mit vier Jahren viel zu lange dauerte und verkürzte die Haftstrafe auf zweieinhalb Jahre. Wenn sich die „gefestigten sozialen Strukturen“, in denen der Mann inzwischen leben soll, erhalten, könne er darauf hoffen, dass ein Teil der Freiheitsstrafe nach einer gewissen Zeit doch noch zur Bewährung ausgesetzt wird. Sofern er keine Berufung einlegt.