Hartnäckigkeit zahlt sich aus: Postbank gibt klein bei

12. Mai 2019

Nach Eingreifen der Verbraucherzentrale Hamburg und Einschalten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gleicht die Postbank einer Kundin einen finanziellen Schaden vollständig aus, den sie durch eine Investition in den JP Morgan Global Income Fund erlitten hat. Trotz mehrmaliger Versuche seitens der fast 90-jährigen Dame, den Kauf von Fondsanteilen noch zu stoppen, hatte ihre Hausbank fast 50.000 Euro vom leeren Anlagekonto abgebucht und in dem riskanten Fonds angelegt. Mit Unterstützung der Hamburger Verbraucherschützer setzte die Verbraucherin ihre gesamten Schadensersatzansprüche erfolgreich gegen die Postbank durch.

Die Postbank hatte im Dezember 2018 zunächst alle Forderungen ihrer Kundin abgelehnt und behauptet, die Verbraucherin hätte sich den Fonds selbst ausgesucht, eine Beratung und angebotene Bedenkzeit ausgeschlagen und auf eine sofortige Durchführung des Geschäfts bestanden. Doch die Betroffene hatte keine Geeignetheitserklärung von ihrer Bank erhalten. Diese ist Privatanlegern seit Anfang 2018 nach jedem Anlagegespräch auszuhändigen. Darin hätte die Bank begründen müssen, warum der JP Morgan Global Income Fund für die Seniorin, die bislang immer auf die Sicherheit ihrer Geldanlagen bedacht war, passend ist.

Verbraucherzentrale informiert BaFin

Nachdem die Verbraucherzentrale Hamburg die BaFin informiert und diese die Postbank um Stellungnahme gebeten hatte, willigte das Kreditinstitut im März 2019 ein, „aus Kulanz“ und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Schadensersatz für den Verlust, der zwischen Kauf und Verkauf des Fonds entstanden war, zu leisten. Zusätzlich machte die Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber der Postbank Überziehungszinsen geltend, die der Anlegerin durch die Abbuchung vom leeren Konto entstanden waren, sowie den finanziellen Verlust, den sie durch den von der Postbank eigenmächtig vorgenommenen Verkauf von Anteilen an ihrem Immobilienfonds erlitten hatte, um ihr Konto zu decken.

Nach nochmaligem Nachhaken durch die Verbraucherzentrale willigte die Postbank schließlich Mitte April ein, den Schaden der Verbraucherin vollständig auszugleichen. Sie teilte mit, auch die Überziehungszinsen zu erstatten, den Verkauf der Immobilienfondsanteile zu stornieren und entgangene Ausschüttungen zu zahlen.

„Der Fall der fast 90-jährigen Dame zeigt, dass manche Banken aus der Finanzkrise nichts gelernt haben und ihren Kunden nach wie vor unpassende riskante Geldanlagen unterjubeln, um hohe Provisionen zu kassieren“, sagt Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg. Betroffenen rät sie, sich zur Wehr zu setzen und hartnäckig zu bleiben. „Wer allein nicht weiterkommt, sollte sich sachkundige Hilfe holen, um seine Ansprüche durchzusetzen“, so die Verbraucherschützerin.

Hinweis: Die Verbraucherzentrale Hamburg berät Verbraucher unabhängig zu ihren Ansprüchen bei einer nachteiligen oder gescheiterten Geldanlage. Vereinbarung von Terminen unter Tel. (040) 24832-107 oder termine@vzhh.de.


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