IHK fordert Klarheit bei Kantinenversorgung der Mitarbeiter

7. Januar 2021

„Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.“ – „Dieser Punkt aus den jüngsten Beschlüssen zur Eindämmung des Corona-Virus stellt zahlreiche Industrieunternehmen in der Region vor große Probleme“, so Torsten Haasch, Hauptgeschäftsführer der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. In diesen Unternehmen wird überwiegend mehrschichtig gearbeitet. Es existieren vorbildliche Hygienekonzepte für das Einnehmen der Speisen in den Betriebskantinen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Firmen können ihr Essen nicht neben den Maschinen, in den Fluren oder Umkleideräumen einnehmen“, so Torsten Haasch. Nach Meinung der IHK bedarf es schnellstmöglich einer Klarstellung in der neuen Corona-Landesverordnung. „Wir werden uns als IHK im morgigen MV-Gipfel im Interesse der Unternehmen dafür stark machen, dass hier Regelungen geschaffen werden, die die Unternehmen nicht mit lebensfremden Restriktionen belegen, sondern ihnen helfen, die Produktionsabläufe aufrecht zu erhalten.


Eine Antwort zu “IHK fordert Klarheit bei Kantinenversorgung der Mitarbeiter”

  1. oscar sagt:

    Ich unterstütze voll und ganz den Standpunkt der IHK. Wer so etwas beschließt ist weit ,weit weg von jeglicher Praxis im produzierenden Gewerbe.
    Es ist auch erstaunlich ,dass sich die Gewerkschaften noch nicht zu dem Thema klar geäußert haben, weil es geht um Arbeitsbedingungen. Sonst mischt man sich auch überall ein.