Wirtschaft in MV fordert schnelle Verfahren

2. Juni 2022

Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern setzen sich für eine Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren in allen Wirtschaftsbereichen ein. Für die Transformation zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft müssen große Teile der Infrastruktur, Gebäude oder Industrieanlagen in diesem Jahrzehnt neu gebaut, erweitert oder modernisiert werden. Die Explosion der Energiepreise und die anhaltenden Lieferketten-Schwierigkeiten verdeutlichen, dass die Geschwindigkeit dieses Umbaus sogar noch schneller als geplant stattfinden muss.

„Aus der Straßenbauverwaltung heraus wurde das Bedauern geäußert, dass das Instrument der Plangenehmigung nur selten zur Anwendung komme. Die vom Bundesgesetzgeber eingeräumte Möglichkeit der Planungsbeschleunigung scheint somit in Mecklenburg-Vorpommern derzeit unzureichend ausgeschöpft zu werden“, so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin für die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern.

Die technische und personelle Ausstattung in Planungs- und Genehmigungsbehörden ist ein Nadelöhr, das viele Verfahren verzögert. Antragsunterlagen, Gutachten und Pläne sollten deshalb standardisiert und für die gesamte Verfahrensdauer von Antragstellern, beteiligten Behörden und im Klagefall von Gerichten durchgängig digital abgerufen und bearbeitet werden können.

„Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren darf kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben“, so Eisenach weiter und: „Die Wirtschaft hat dazu immer wieder zahlreiche Vorschläge unterbreitet, etwa im Industriepolitischen Konzept „Industrieland Mecklenburg-Vorpommern 2030“. Diese sind weiterhin aktuell. Die Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung müssen jetzt schnell umgesetzt werden und das unter frühzeitiger Einbindung der Wirtschaft.“

Hintergrund: Bei heutigen Ministerpräsidentenkonferenz wollen Bund und Länder einen „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ beschließen. Dieser Pakt wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Im Beschlussentwurf zum Pakt bekennen sich die Regierenden zu einer „gesamtstaatlichen Kraftanstrengung“; der Entwurf lässt aber offen, ob die Vereinbarungen auch „für die Verkehrsinfrastruktur, für den Ausbau von Energie- und Kommunikationsnetzen, für Vorhaben der Wirtschaftsansiedlung, für industrielle Großprojekte sowie für Bauvorhaben jeglicher Art“ gelten sollen und ob darin auch „bereichsübergreifend Rechtsänderungen mit verfahrensbeschleunigender Wirkung“ vereinbart werden.

Bereits mit dem Bund-Länder-Beschluss vom 20. Juni 2020 wurden bedeutsame Eckpfeiler benannt. Nun müsse endlich die Umsetzung erfolgen.


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