Jäger erschießt Hund: Berufungsprozess wieder verschoben

28. Januar 2017

Der Berufungsprozess gegen einen Jäger aus einem Dorf bei Waren, der im Sommer 2015 einen streunenden Hund bei Alt Schloen erschossen hat, ist erneut verschoben worden. Der Anfang Februar geplante Termin wurde aufgehoben, hieß es vom Landgericht Neubrandenburg. Grund ist diesmal die Erkrankung des Richters. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Das Amtsgericht in Waren hatte den Jäger im Frühjahr 2016 zu 1800 Euro Geldstrafe (WsM berichtete) verurteilt, weil er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben soll. Dagegen legte der Verteidiger Markus Astfalck Berufung ein. Der Anwalt hatte Freispruch für den 60-jährigen Jäger gefordert, weil der 60 Kilogramm schwere Bärenhund nach seiner Auffassung falsch gehalten wurde und widerrechtlich auf dem Feld unterwegs war. Die Gefahr durch freilaufende Hunde werde generell unterschätzt.

Der Verurteilte hatte im Prozess zugegeben, den Hund beim Ansitz in seinem Revier bei Alt Schloen erst beobachtet und dann gezielt erschossen zu haben. Das Tier soll dort gewildert und beispielsweise Rehen nachgestellt haben , zusammen mit einem zweiten Hund von dem Urlauber-Hof und nicht zum ersten Mal.

Dem war Richter Manfred Thiemontz aber nicht gefolgt. „Die Jagd ist ein sehr gefährliches Hobby und deshalb müssen die Sorgfaltsanordnungen auch sehr hoch geschraubt werden“, sagte der Richter und verhängte die Geldstrafe. Der Hund sei zudem „ohne vernünftigen Grund“ getötet worden.

Laut Landesjagdgesetz dürfen wildernde Tiere, die sich mehr als 200 Meter von ihrem Hof entfernen, von Jägern geschossen werden. Das soll andere Wildtiere zu schützen. Der verurteilte Jadpächter soll aber nicht das entsprechende Papier mit allen nötigen Unterschriften dafür gehabt haben.


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