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Jetzt auch Anklage gegen Mutter von Leonie

Nun kommt es doch zu einem zweiten Prozess im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow (WsM berichtete). Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die Mutter des Mädchens Janine Z. wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen erhoben.
In dem Verfahren soll geklärt werden, ob die 25-Jährige in der Zeit vor Januar 2019 von den Misshandlungen des Stiefvater gewusst hat und trotzdem nicht rechtzeitig Hilfe holte.

Der Anwalt der Mutter, die zwei Kinder mit ihrem ersten Mann – dem leiblichen Vater Leonies – und ein Baby mit dem Stiefvater hat, hatte immer wieder geltend gemacht, dass die Mutter ebenso ein Opfer der Gewaltherrschaft des Stiefvaters war.

Im ersten Prozess, in dem der Stiefvater im Januar 2020 des Mordes schuldig gesprochen worden war, war die Mutter eine der Hauptbelastungszeugen. Sie hatte von einer „Spirale der Gewalt in der Familie“ gesprochen. Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass bis zu einer Verurteilung im Verfahren gegen die Mutter auch für diese „die Unschuldsvermutung gilt“.

Die Angeschuldigte sei nach den nunmehr abgeschlossenen Ermittlungen hinreichend verdächtig, am Nachmittag des Tattages in Verletzung ihrer elterlichen Sorgepflicht es unterlassen zu haben, medizinische Hilfe für ihr Kind herbeizurufen, obwohl sie dessen unerhebliche Verletzungen erkannt hat und ihr die unterlassene Handlung auch möglich und zumutbar war. Bei rechtzeitiger ärztlicher Hilfe hätte die Geschädigte laut Staatsanwaltschaft die zuvor erlittenen Verletzungen überleben können.

Wegen der Bedeutung der Sache erfolgte die Anklageerhebung beim Landgericht Neubrandenburg.

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