Kinderzuschlag entlastet Familien mit geringem Einkommen

8. Februar 2023

Die aktuelle Situation rund um Energiekrise und steigende Kosten trifft Familien ganz besonders. Der Kinderzuschlag (KiZ) kann hier zu einer erheblichen finanziellen Entlastung des Familienbudgets beitragen. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt diesen nicht nur aus, sondern informiert und berät.
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde unter anderem zum Jahreswechsel der Kinderzuschlag abermals erhöht. Dieser beträgt nun bis zu 250 Euro monatlich pro Kind und wird nach Bewilligung mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. In diesem Fall können Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Je nachdem, wie hoch Einkommen bzw. Unterhaltskosten der Familie sind, kann sich der Auszahlungsbetrag verringern.

Selbst wenn nur 1 € KiZ gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit verbundene Vorteile. Sobald KiZ bezogen wird, kann eine Befreiung von KiTa-Gebühren beantragt werden. Es besteht auch Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT). Das sind zum Beispiel Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmittagessen, zu Ausflügen von KiTa oder Tagespflege oder beispielsweise 174 Euro pro Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.

Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA): „Familien müssen gerade jetzt reagieren. Und die Familienkasse der BA ist die richtige Anlaufstelle hierzu. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten blicken wir besorgt auf Familien, nicht nur mit geringen Einkommen. Die steigende Bedeutung des Kinderzuschlags ist uns in der momentanen Situation ein besonderes Anliegen – weil immer noch sehr viele Familien den Kinderzuschlag nicht kennen, ihn nicht beantragen und somit finanzielle Hilfen verschenken.“

Dabei bietet die Familienkasse online sowohl den „KiZ-Lotsen“ (ein Online-Tool zur schnellen individuellen Anspruchsprüfung), als auch eine direkt online buchbare Videoberatung an, um den Zugang zum KiZ zu erleichtern. Seit Januar kann Kinderzuschlag online auch komplett papierlos mittels digitalen Personalausweises (eID) beantragt werden. 

Gut zu wissen: Informationen zum digitalen Personalausweis (eID) finden Sie auf https://www.ausweisapp.bund.de. Die Nutzung der eID ist optional – Der Antrag auf Kinderzuschlag kann auch weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden.

Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen finden Sie online unter www.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de.


11 Antworten zu “Kinderzuschlag entlastet Familien mit geringem Einkommen”

  1. Christiane sagt:

    Ich denke schon dass viele den Kinderzuschlag kennen . Aber wenn man sich noch mehr als beim Jobcenter „ausziehen “ muss um dass zu bekommen schreckt dass die Leute eher ab als das man es Beantragt . Spreche aus Erfahrung, habe den Antrag im Dezember 2022 gestellt und musste Papiere im Januar einreichen und dann viel der Kasse ein es fehlen noch weitere Papiere diese habe ich jetzt im Februar eingereicht. Mal schauen wie lang ich noch warten muss

  2. Daniela Etzold sagt:

    Ich bin alleinerziehend und erhalte eine sehr kleine Rente und bekomme keinen Zuschlag weil ich ZU WENIG Geld habe! Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Wieso hat mein Kind, wo wir dich noch weniger haben, als eine verdienende Familie, kein Anrecht auf dieses Geld? Die Regierung redet von Kinderarmut und das man etwas dagegen tun muss. Dann fangt mal bei diesem Blödsinn an! Es kann nicht sein, daß Familien mit wenig Geld, aber durchaus ausreichendem, noch mehr bekommen als Familien wie mein Sohn und ich! Wir haben keine 400 Euro im Monat für die Lebenshaltungskosten zur Verfügung und von anderen Stellen kommt da auch kein Ausgleich! Und ich bin kein so schön betitelter Sozialschmarotzer der Sozialhilfe erhält und wie immer alle behaupten die komplette Miete bezahlt! Auch das Wohngeld ist nur ein minimaler Anteil der Miete! Ich möchte wirklich gerne den Menschen kennenlernen, der diesen Blödsinn verbrochen hat und ihn direkt fragen mit welcher Begründung er solchen Familien wie mir diese dringendst benötigte Geld verweigert!

  3. Thorsten Schürmann sagt:

    Daniela Etzold8. Februar 2023 um 13:01 Uhr

    Dir geht es genauso so wie mir und selbst die 15€ Kindergeld Erhöhung wurden mir beim Zuschuss bei der Miete wieder abgezogen. So muss ich im Endeffekt mehr bei der Miete drauf zahlen als vorher.
    Es gibt keine Fairness mehr ….

  4. Saskia sagt:

    Hallo
    Es ist schon heftig mit dem ganzen Geld.
    Ich bekomme auch Rente und habe zusätzlich noch Wohngeld beantragt und das könntest du auch mal versuchen.
    Liebe Grüße

  5. Tina sagt:

    Ich bin Alleinreisend und erhalte Bürger-Geld. Wenn das Kindergeld und der Unterhalt nicht angerechnet werden würde,dann würde uns auch schon geholfen. Das muß aufhören das alles angerechnet wird.

  6. Bianca sagt:

    Hallo,
    ich beziehe seit Dezember Elterngeld und habe einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt.

    Allerdings ist es so, dass sechs Monate rückwirkend das Einkommen betrachtet wird, so dass der Kinderzuschlag abgelehnt wurde, weil ich vor sechs Monaten zu viel verdient habe. Dass ich aber jetzt kein Geld habe, interessiert niemanden.

    D.h. ich muss jetze erst sechs Monate ohne Geld und ohne Einkommen auskommen um dann in sechs Monaten Kinderzuschlag beantragen zu können. Was ist das für eine Logik?

  7. Patrizia Hohenstein-Haack sagt:

    deinem Kind steht Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss zu. und Kindergeld. zusätzlich steht die Entweder Wohngeld oder, Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu. ich bin auch alleinerziehende erwerbsminderungsrentnerin

  8. Kerstin sagt:

    Hallo
    Ich bin alleinerziehende Oma und hatte versucht für meine enkelin kindergeldzuschlag zu beantragen dies wurde abgelehnt ,da es ja nicht mein leibliches Kind ist ,aber Kindergeld bekomme ich .

  9. Nadine sagt:

    Wir haben im Oktober Kinderzuschlag und auch Wohngeld bzw. Lastenzuschuss beantragt. Bisher wissen wir immer noch nicht ob es genehmigt oder abgelehnt wird. Es wurden bisher nur immer noch mehr und andere Unterlagen angefordert. Hilfe und Antworten auf Fragen bekommt man bei der Hotline nicht. Der Kinderzuschlag wird nur für 6 Monate genehmigt, dass heißt, ich müsste eigentlich jetzt schon die Weiterbewilliging beantragen. Wenn diese zur Bearbeitung auch so lange dauert wie der Erstantrag……
    Diese Bürokratie ist der Wahnsinn und einfach nicht mehr stemmbar.

  10. Martin sagt:

    Hallo Nadine,

    Sie können während einer laufenden Bearbeitung einen neuen Antrag stellen.

    Im Falle einer Ablehnung des ersten Antrags (Oktober 2022) ist der neue Antrag als rückwirkender Antrag auszulegen, d. h. ein Anspruch wird dann ab November 2022 noch einmal geprüft.

    Wenn aber ab Oktober 2022 ein Anspruch besteht, wird Kinderzuschlag grundsätzlich für einen Zeitraum von sechs Monaten (bis März 2023) zu bewilligt. Spätestens im April 2023 sollte ein neuer Antrag gestellt werden.

    Sind Änderungen eingetreten? Wenn nicht, nutzen Sie einfach den Kurzantrag:
    https://www.arbeitsagentur.de/datei/kiz1-k_ba146472.pdf

    Viel Erfolg.

  11. Martin sagt:

    Hallo Kerstin (Beitrag vom 09.02.2023),

    für Pflege- und Enkelkinder kann kein Kinderzuschlag gewährt werden. Vielleicht haben Sie aber einen Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Haben Sie einen Antrag beim Jugendamt gestellt?