Klägerin fordert rund 3000 Euro Schadensersatz nach Autowäsche 

27. Januar 2022

Solche Probleme hatte der eine oder andere Autofahrer wohl auch schon: Der Wagen kommt aus einer Waschanlage und plötzlich sind Schrammen da, die man vorher nicht gesehen hatte. Oder es fehlen Plaste-Anbauteile. In so einem Fall von Schadensersatzforderung klagt eine Autofahrerin derzeit am Amtsgericht Neubrandenburg gegen eine Firma aus dem Raum Hamburg.

Im Februar 2021 hatte die Frau den Wagen in einer speziellen Waschanlage in Weitin bei Neubrandenburg reinigen lassen. Danach wurden Schäden, wie Schrammen an einem Kotflügel, festgestellt.  Eine Einigung mit dem Betreiber, der vier solche Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern und mehr als 30 im Norden hat, kam nicht zustande. Die Familie schaltete einen Gutachter ein. Dieser errechnete, dass der Schaden am Auto bei etwa 2600 Euro liegt.

Nun sollte der Fall am Amtsgericht Neubrandenburg verhandelt werden. Auch zwei Zeugen waren geladen. Doch der Richter musste das Ganze nochmals verschieben: Die Anwältin des Waschanlagenbetreibers kam nicht rechtzeitig heran. Nach eigener Aussage war sie zum Amtsgericht nach Waren gefahren, statt nach Neubrandenburg. Eine spätere Verhandlung kam aus Terminproblemen nicht zu Stande.  Dann wurde ein neuer Verhandlungstermin anberaumt: Anfang März.

Experten schätzen die Chancen für die Autofahrerin auf etwa „fifty/fifty“. Es habe schon Entscheidungen gegeben, bei denen Waschanlagenbetreiber den ganzen Schaden tragen  mussten, es gab aber auch Fälle, in denen die Kläger leer ausgingen. So konnte zum Beispiel manchmal nicht zwingend belegt werden, dass ein Schaden direkt mit der Maschine in der Waschanlage zusammenhängt.

Auf jeden Fall ist im aktuellen Fall der Streitwert schon etwas gestiegen: Auch der Gutachter macht mehrere hundert Euro geltend.


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