Kleinen Sohn mit Brett geschlagen: Haft-Urteil rechtskräftig

29. November 2022

Das Urteil im Fall des Mannes aus Friedland, der seinen Sohn in Rage mit einem Brett geschlagen hatte (WsM berichtete) ist rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung hat innerhalb der gesetzlichen Wochenfrist Revision eingereicht. Damit ist die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten rechtskräftig – obwohl sowohl der angeklagte Vater, als auch die Mutter im Gerichtssaal etwas dazu gesagt hatten. Der 26-Jährige war wegen zweifacher Körperverletzung von Richterin Daniela Lieschke schuldig gesprochen worden. Der mehrfach vorbestrafte Mann hatte im Frühjahr 2022 einen Mann in der Kleinstadt urplötzlich mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die Beweisaufnahme ergab auch, dass er seinen drei Jahre alten Sohn im Sommer nach einem Streit mit seiner Verlobten misshandelt hatte.

Dazu hatte er in der Wohnung der Mutter nach einem Streit beim Trinken aus Wut einen Tisch zertrümmert. Dann wurde das Kind, das im Kinderzimmer weinte,  angeschrien, dass es endlich ruhig sein sollte. Da keine Ruhe einkehrte, schlug der Mann mit einem Brett, das als Tischbein fungiert hatte, mehrfach auf den Po und den Rücken des Kleinen. Dieser erlitt dabei größere Unterblutungen, was eine Gutachterin feststellte. Bleibende Schäden soll es aber nicht geben. Die Frau ging dazwischen, wurde auch geschlagen. Sie zeigte den Mann einen Tag später bei der Polizei an.

Das Landgericht hatte die Strafe genau in der Höhe verhängt, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Der Verteidiger hatte eine etwas geringere Strafe verlangt. Am Ende hatte Richterin Lieschke nochmal klargestellt, dass der Junge nicht mehr bei seinen leiblichen Eltern wohnt.

„Man kann nur froh sein, dass das Kind jetzt in einer Pflegefamilie ist und ihm dort die Liebe zuteil wird, die sie beide ihm versagt hatten“, sagte die Richterin am Prozessende.


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