Kleinkind starb wegen Vernachlässigung: Lebenslange Haft

20. Dezember 2023

Das Landgericht Rostock hat eine junge Frau, die ihren einjährigen Sohn so vernachlässigt hatte, dass er starb,  zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Frau aus Güstrow wurde gestern wegen „Mordes durch Unterlassen“ schuldig gesprochen. Die 24-Jährige hatte ihre beiden ein und vier Jahre alten Kinder im Jahr 2021 mehrfach allein zu Hause gelassen, um Bekannte zu besuchen, wobei sie nachts auch zum Feiern weggegangen sein soll.
Der kleine Junge war laut Staatsanwaltschaft an den Folgen eines Durchfalls zusammen mit extremem Flüssigkeitsverlust und Mangelernährung im Herbst 2021 gestorben.

Die Mutter habe das Kind bei ihrer Rückkehr tot gefunden, hieß es. Es soll zu Hause in einem Autokindersitz angeschnallt gewesen sein. 

Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft. Die 24-Jährige habe ihre beiden Kinder „grob vernachlässigt“, erklärte der Richter in der Begründung. So soll die Frau dem Kleinen über lange Zeit hinweg nur Babymilch und Maisstangen als Nahrung gegeben haben, da dies für sie vor allem so einfach war. Dadurch habe der Junge zuletzt nur 6,5 Kilogramm gewogen, was einer starken Unterernährung entspreche. Auch dem Jugendamt machte das Landgericht in dem Zusammenhang schwere Vorwürfe.

Der Prozess hatte im Juni 2023 begonnen. Die Frau hatte die Vorwürfe, dass sie ihre Kinder immer wieder allein gelassen hat, statt sich ausreichend um sie zu kümmern, in dem Verfahren zum Teil hinter verschlossenen Türen weitgehend gestanden. Sie habe sich mit der Situation als Alleinerziehende überfordert gefühlt, hieß ein Argument. Die Verteidigung hatte für ihre Mandantin eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen fahrlässiger Tötung verlangt. Diese sollte zur Bewährung ausgesetzt werden. 

Dem folgte das Rostocker Landgericht aber nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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