Klinikum Neubrandenburg hält an Testpflicht für alle fest

1. Juli 2022

Das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg hält auch mit Inkrafttreten der neuen Corona-Testverordnung an seiner Regelung fest, dass Patienten und Besucher am Haupteingang einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest von einem berechtigten Leistungserbringer vorlegen müssen.

Laut Testverordnung bleibt der Bürgertest für Besucher und Patienten in Krankenhäusern weiter kostenlos. Im Klinikum werden besonders vulnerable Gruppen – zum Beispiel Menschen mit Krebserkrankungen – behandelt, die wir mit dieser Festlegung besser schützen wollen. Außerdem steigt die Zahl der Menschen, die sich infizieren, wieder an. Das zeigt sich auch unter den Mitarbeitenden des Krankenhauses. „Wir möchten die Ausfallquote so gering wie möglich halten, um die Versorgung unserer Patienten gewährleisten zu können“, heißt es aus dem Klinikum.

Das Prozedere der Nachweispflicht ist mit den Testzentren entsprechend abgestimmt. Besucher und Patienten können sich vor ihrer Anmeldung im Krankenhaus direkt zum Testzentrum begeben und beispielsweise das externe Testzentrum am Standort Allende-Straße direkt neben dem Haupteingang nutzen.

Für die beiden Krankenhaus-Standorte Malchin und Altentreptow wurde eine abweichende Regelung festgelegt, weil es dort fast keine Testkapazitäten gibt. Dort gilt für Besucher und Patienten ab sofort die 3G-Regelung, das heißt, es muss beim Betreten der Häuser ein Impf- oder Genesenennachweis oder der Nachweis eines negativen Testergebnisses vorgelegt werden. Empfohlen wird den Besuchern und Patienten an den beiden Standorten trotzdem ein Test.

Für alle Standorte gilt, dass Besucher mit Symptomen das Krankenhaus nicht betreten sollen. Die eingeschränkte Besucherregelung gilt weiter: Patienten können für die Dauer ihres Aufenthalts eine feste Besuchsperson festlegen.


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