
560,6 Millionen EUR (+4,4 Prozent) erhielten die Kommunen des Landes als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Dritthöchste Steuereinnahmequelle war mit 195,2 Millionen EUR (+1,9 Prozent) die Grundsteuer B, die auf das Eigentum an bebauten und bebaubaren Grundstücken, inklusive Gebäude und Wohnungen, erhoben wird. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer stieg geringfügig um 1,6 Prozent auf 113,2 Millionen EUR. Mit der Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke fällig wird, gelangten 18,2 Millionen EUR (+1,3 Prozent) in die Kassen der Städte und Gemeinden.
Bei den vergleichsweise geringen Einzahlungen aus den anderen gemeindlichen Steuern relativieren sich die Corona-Auswirkungen der Vorjahre langsam: Während es mit 18,1 Millionen EUR Zweitwohnungssteuer (+18,5 Prozent) und 7,5 Millionen EUR Hundesteuer (+3,3 Prozent) erneut einen Zuwachs zum Vorjahr gab, stiegen die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer nach einem deutlichen pandemiebedingten Rückgang in den Jahren 2020 um 29,0 Prozent und 2021 um 42,1 Prozent auf 7,8 Millionen EUR an.
Trotz dieser Steigerung um 7,1 Prozent (Vorjahr +94,2) erreichten die Werte noch nicht die Größenordnung vor Corona (2018: 9,2 Millionen EUR und 2019: 9,1 Millionen EUR). Die sonstigen örtlichen Steuern, zu denen die Übernachtungssteuern zählen, konnten nach großen Rückgängen in den Jahren 2020 und 2021 und einem deutlichen Anstieg 2022 (+141,5 Prozent) wieder eine Steigerung verbuchen (1,8 Millionen EUR, +15,3 Prozent)







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