Landesregierung beschließt weitere Lockerungen

12. Juni 2020

„In Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen in Mecklenburg-Vorpommern fällt die Kapazitätsbegrenzung. Es kann touristisch zum Ferienstart wieder hochgefahren werden. Das bedeutet vor allem auch mehr Planungssicherheit für die Unternehmen. Darüber hinaus dürfen auch Gäste aus dem europäischen Ausland wieder Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe nach der heutigen Kabinettssitzung.
Bundesweit starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, in dem die Sommerferien ab dem 22. Juni starten. Es folgen: Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils ab dem 25. Juni sowie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni. Die Corona-Verordnung gilt bis zum 10. Juli.

Die Corona-Verordnung regelt unter anderem auch die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern. „Beschlossen wurde im Kabinett, dass grundsätzlich Gäste aus dem europäischen Ausland wieder einreisen dürfen. Also auch, wer aus dem Ausland kommt und mindestens eine Übernachtung bei uns im Land nachweisen kann. Es sei denn, man kommt aus einem Land, das als Risikogebiet ausgewiesen wird – dann ist eine Einreise grundsätzlich nur dann möglich, wenn man spätestens 48 Stunden vor der Einreise einen Corona-Test gemacht hat und dieser negativ ausgefallen ist. Die Testung darf maximal 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein“, betonte Glawe weiter.

Erstmals  Zahlen zu möglichen Corona-Infektionen bei Gästen veröffentlicht

Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. In dieser Woche wurden auf den Internet-Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erstmals auch die Zahlen zu möglichen Corona-Infektionen bei Gästen ausgewiesen. Gemeint sind Fälle, die nach dem Infektionsschutzgesetz nicht in der Statistik für MV erfasst werden, da sie ihren Erstwohnsitz nicht in MV haben. „Die gute Nachricht ist: Es wurden keine Corona-Neuinfektionen bei Gästen in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet“, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Harry Glawe abschließend.

Zirkusse können öffnen

Zirkusse dürfen wieder geöffnet werden, wenn sie ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen, das der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen ist. Dabei sind auch Maßnahmen zur Begrenzung der Besucherzahlen und zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, zu treffen. Tier-Schau-Bereiche sollen nach Möglichkeit nur im Freien vorgesehen werden.

Ortsgebundene und mobile Freizeitparks (Schausteller) dürfen wieder geöffnet werden. Sie müssen ebenso ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen, das der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen  ist.

Dabei ist sicherzustellen, dass eine Begrenzung der Besucherzahlen sowie Einfriedungen und Einlasskontrollen vorgenommen werden müssen. Die Angebote des Freizeitparks sollen im Freien stattfinden – in Innenräumen darf sich je 10 Quadratmeter nur ein Besucher aufhalten.

Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen können wieder öffnen. Auch sie müssen ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellen.


Eine Antwort zu “Landesregierung beschließt weitere Lockerungen”

  1. Ingolf sagt:

    Spannend ist auch, wie die Regelungen für Gottesdienste in der nächsten Zeit aussehen werden. Bei allen möglichen Einrichtungen ist über Lockerungen die Rede. Feiern mit einem Haufen von Leuten ist offenbar kein Problem mehr. Bloß das Thema Kirche & Co scheint irgendwie „undercover“ zu sein. Auf zehn Quadratmetern ist nach wie vor tatsächlich nur eine Person zugelassen!? Wie cool ist das denn?