Landgericht: Zwei Prozesstage im Fall des getöteten Joel – Eine Zusammenfassung

17. Februar 2024

Prozessbeginn in dieser Woche am Landgericht Neubrandenburg im Fall des im September vergangenen Jahres getöteten Joel in Pragsdorf. Zwei Verhandlungstage gab es, der zweite endete mit einer Überraschung. Der 14 Jahre alte Angeklagte, der den sechsjährigen Joel getötet haben soll, durfte mit seiner Mutter nach Hause gehen. Das Gericht sieht keinen Grund mehr für eine Untersuchungshaft, die Staatsanwaltschaft hat gestern Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. In Pragsdorf und bei den Angehörigen des getöteten Jungen sorgte die Entlassung des Angeklagten für Entsetzen.
Eine Zusammenfassung:

Die Strafkammer Neubrandenburg begründete die Aufhebung der Untersuchungshaft – dort saß der 14-Jährige seit Ende September – damit, dass das Gericht jederzeit verpflichtet sei, während des Verfahrens zu prüfen, ob die Gründe für eine Untersuchungshaft wie Wiederholungs- oder Fluchtgefahr, noch bestehen. Nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen sei man zu der Auffassung gelangt, dass diese Gründe nicht mehr vorliegen. Mit der Schuldfrage habe die Entscheidung nichts zu tun.

Die Neubrandenburger Oberstaatsanwältin Beatrix Heuer hat gestern gegen die Entscheidung der Jugendkammer zur Aufhebung des Haftbefehls Beschwerde eingelegt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg haben sich keine Tatsachen ergeben, welche die von der Kammer zuletzt bei Neufassung des Haftbefehls am 4. Januar angenommene Wiederholungsgefahr erschüttern könnten.

Ebenfalls bekannt geworden ist in dieser Woche, dass inzwischen auch gegen den 17 Jahre alten Bruder des angeklagten Teenagers ermittelt wird.

Für den Prozess, der nicht öffentlich ist, wurden insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Der 14-Jährige soll den Sechsjährigen am 14. September an einem Bolzplatz in Pragsdorf aus noch unbekannten Gründen angegriffen, dem Jungen mehrfach in das Gesicht geschlagen und auf dessen Oberkörper kniend mit einem Messer mit einer Klingenlänge von ca. 15 cm insgesamt siebenmal auf das Opfer eingestochen haben.

Joel sei dann infolge der Stiche aufgrund des Blutverlustes und einer Kompression des Brustbeins verstorben, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe.

Nach dem Ergebnis der forensisch-psychiatrischen und entwicklungspsychologischen Begutachtung des Angeschuldigten ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass der Teenager schuldfähig ist.

Der Sechsjährige war nach dem Spielen nicht nach Hause gekommen und wurde nach einer Vermisstenanzeige gesucht. Feuerwehrleute fanden ihn schwer verletzt in einem Gebüsch, für den Jungen kam jede Hilfe zu spät. Sein Körper wies laut Polizei Spuren erheblicher stumpfer Gewalt und Stiche auf. Gut eine Woche später nahmen die Polizisten den 14-Jährigen aus dem Ort fest, der Joel getötet haben soll. Von ihm fanden sich Spuren am Messer, mit dem der Sechsjährige getötet worden sein soll und das man einen Tag später entdeckte.

Der Fall hat nicht nur an der Mecklenburgischen Seenplatte, sondern weit darüber hinaus für großes Entsetzen gesorgt. Während der zwei Prozesstage in dieser Woche wurden knapp 20 Zeugen gehört, darunter die Geschwister des getöteten Jungen, weitere Angehörige sowie Bewohner des Ortes Pragsdorf. Die Familie des Verdächtigen ist inzwischen aus der Gemeinde weggezogen, die Familie von Joel wohnt weiterhin in Pragsdorf und erfährt dort nach eigenen Aussagen große Unterstützung.

Der nächste Verhandlungstag ist der 27. Februar.

Fotos: Felix Gadewolz


2 Antworten zu “Landgericht: Zwei Prozesstage im Fall des getöteten Joel – Eine Zusammenfassung”

  1. N.Tupeit sagt:

    Ganz kurz gesagt .ein Unrechtssystem .

  2. Berkholz sagt:

    sollte der Junge wirklich die Tat begangen haben hoffe ich für eine gerechte Strafe. für die Eltern des Verstorbenen Jungen mein tiefes und aufrichtiges Beileid.