Schüler, die nach der Schule beabsichtigen, eine schulische Ausbildung zu beginnen bzw. bereits eine Ausbildung absolvieren, werden gebeten, Neu- bzw. Wiederholungsanträge für das Schuljahr 2026/2027 ab sofort beim Amt für Ausbildungsförderung abzufordern. BAföG-Anträge müssen auf den vorgeschriebenen Formblättern oder digital über das neue Portal www.bafoeg-digital.de gestellt werden. Die Anträge auf Ausbildungsförderung sind in der Regel an das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt zu richten, in dessen Bezirk die Eltern des/der Auszubildenden ihren ständigen Wohnsitz haben. Fortzubildende, die beispielsweise einen Abschluss als Meister, Techniker oder Betriebswirt anstreben, können Leistungen der Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG = „Meister-BAföG“) beantragen.
In Mecklenburg-Vorpommern ist das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt zuständig, in dessen Bezirk der Fortzubildende seinen ständigen Wohnsitz hat. Unter den Rufnummern 0395 57087-5673 und 0395 57087-2339 erreichen Sie die entsprechenden Mitarbeiterinnen. Die entsprechenden Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten www.bafög.de und www.aufstiegs-bafoeg.de.






