
Der Minister wies darauf hin, dass in den untersuchten Proben nur Bruchteile der zulässigen Rückstandshöchstgehalte an Pflanzenschutzmitteln gefunden wurden, wobei zwei Proben keine Rückstände aufwiesen und drei Proben jeweils fünf Wirkstoffe der im Erdbeeranbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel enthielten.
„Bis auf zwei Ausnahmen handelte es sich bei allen Nachweisen um Fungizide. Das sind Mittel, die die Pflanzen, vor allem aber die Früchte, vor Pilzbefall, wie Grauschimmel (Botrytis), schützen sollen. Da die empfindlichen Erdbeeren anfällig für Fäulnis sind, brauchen sie einen Schutz. So verderben sie bei plötzlich einsetzendem feuchten Wetter während der Ernte nicht“, erklärte LALLF-Direktor Dr. Stephan Goltermann und betonte, dass der Nachweis von Rückständen in Lebensmitteln nicht per se ein gesundheitliches Risiko für VerbraucherInnen darstelle.
Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt die Festlegung eines Rückstandshöchstgehaltes, der mit hohen Sicherheitsfaktoren zu toxikologischen Grenzwerten berechnet wird. Die Laborüberprüfung zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben beugt unsachgerechter Anwendung vor und trägt zum gesundheitlichen Verbraucherschutz bei.
In Mecklenburg-Vorpommern werden auf 658 ha Erdbeeren angebaut. Der Pflanzenschutzdienst des LALLF berät viele der 27 Erdbeeranbauer zu Fragestellungen des Integrierten Pflanzenschutzes. Ziele sind Empfehlungen zu optimalen Behandlungsmethoden und -einsätzen, angepasst an die aktuelle Schaderreger- oder Krankheitssituation. Anbaubetriebe bevorzugen im Bereich der Fungizide Präparate, die keine chemisch-synthetischen Wirkstoffe enthalten. Das sind beispielsweise Mittel gegen Echten Mehltau. Im Tunnelanbau von Erdbeeren helfen nützliche Insekten, den Einsatz von Insektiziden zu reduzieren.












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