
Von den verurteilten Personen zählten 581 bzw. 4,9 Prozent zur Gruppe der Heranwachsenden (18 Jahre bis unter 21 Jahre alt) und 277 bzw. 2,3 Prozent waren Jugendliche (14 Jahre bis unter 18 Jahre alt). 2005 war der Anteil beider Gruppen wesentlich höher: So gab es damals unter den Verurteilten 12,5 Prozent Heranwachsende und 5,2 Prozent Jugendliche.
Die Gruppe der Jugendlichen wird noch unterteilt in die 14- bis unter 16-Jährigen und in die 16- bis unter 18-Jährigen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der jüngeren Jugendlichen angestiegen. 2022 waren von verurteilten Jugendlichen insgesamt 40,8 Prozent 14- bis unter 16-Jährige, ein Jahr zuvor betrug ihr Anteil 29,8 Prozent. 2005 waren es 30,9 Prozent. Die meisten der 543 nach Jugendstrafrecht Verurteilten, dazu können auch Heranwachsende gehören, waren männlich (88,4 Prozent), 6,1 Prozent waren Ausländer.
Die Verurteilten nach Jugendstrafrecht mussten sich am häufigsten wegen Körperverletzung (25,4 Prozent) sowie Diebstahl und Unterschlagung (21,0 Prozent) verantworten. Verurteilungen wegen Straftaten gegen den Staat oder die öffentliche Ordnung wurden hier 34-mal ausgesprochen, das entspricht einem Anteil von 6,3 Prozent.







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