Lkw-Kontrolle: Zu lang und viele andere Ungereimtheiten
Polizisten haben heute in Stavenhagen einen Lkw mit Anhänger gestoppt, weil der Fahrer mit einem Handy telefonierte. Doch das war nicht sein einziges Problem. Der 26 Jahre alte deutsche Fahrer hat jetzt gleich mehrere Verfahren am Hals.
Als die Beamten Lkw und Anhänger näher unter die Lupe nahmen, stellten sie zunächst fest, dass die Fahrzeugkombination 1,45 Meter zu lang war. Demnach darf die maximale Länge eines Transportfahrzeuges (LKW mit Anhänger) 18,75 Meter nicht überschreiten. Gemessen wurden jedoch 20,20 Meter. Fazit: Zu lang – die Weiterfahrt mit dem Anhänger wurde noch vor Ort untersagt.
Doch damit nicht genug, denn mehrere Ketten zum Verzurren der Ladung waren gegen ein Herabfallen nicht gesichert.
Auch die Kontrolle des Fahrtenschreibers ergab laut Polizei einige Ungereimtheiten. So wurde festgestellt, dass die letzte Prüfung/Kalibrierung im Jahr 2017 erfolgte. Gemäß StVZO sind diese Prüfungen jedoch mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren seit der letzten Prüfung durchzuführen.
Auch Daten wie Geschwindigkeit, Arbeitszeit, Lenk- und Ruhezeiten wurden unter einem falschen Kennzeichen erfasst. Aus diesem Grund wurde ein Strafverfahren gemäß § 268 StGB wegen des Verdacht der Fälschung technischer Aufzeichnungen eingeleitet, die Weiterfahrt mit dem LKW untersagt und die sofortige Prüfung/Kalibrierung des Fahrtenschreibers angeordnet. Diese kann jedoch erst am morgigen Tag durch eine Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Endlich mal wieder ein Kontrolle, egal ob LKW oder PKW, viel zu selten. Das die Beamten schlecht bezahlt werden, keine Frage, aber Parkverstöße werden wohl kaum noch gearndet, lieber zum Einkaufen und Brötchen holen.
Wenn ich den Artikel hier lese, kann ich nur feststellen, das an diesem Fahrzeug bzw. der Spedition einiges nicht stimmt. Wie hat der LKW denn die letzten Jahre die HU bestanden? Ist nich eine §57 Abnahme die Voraussetzung um die HU zu bestehen?