Mehr Wohngeld ab 1. Januar
Ab dem 1. Januar 2016 gibt’s mehr Wohngeld. „Durch die Neuerungen werden Menschen mit geringerem Einkommen bei den Wohnkosten stärker entlastet als bislang. Dadurch können mehr Haushalte als bisher Wohngeld erhalten und die bisherigen Empfänger bekommen höhere Leistungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe. Bestehenden Wohngeldempfängern wird das höhere Wohngeld Anfang 2016 automatisch überwiesen, ohne dass hierfür ein Antrag gestellt werden muss. Zugleich wird ein neuer Bescheid erteilt.
Das Wohngeld wird erstmals seit dem Jahr 2009 angehoben. Der Bundestag hatte im Juli dieses Jahres das Gesetz zur Wohngeldreform beschlossen. Zuständig für die Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern sind die Stadt-, Gemeinde- und Amtsverwaltungen.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden 2014 nach Angaben des Statistischen Amtes Wohngeldzahlungen von rund 35 Millionen Euro an 26 000 Haushalte geleistet. Damit haben rund 3,1 Prozent aller Privathaushalte im Land Wohngeld in Anspruch genommen, wobei ein durchschnittlicher Zuschuss von 99 Euro im Monat pro Haushalt gezahlt wurde.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung und der Höhe des Gesamteinkommens.
Die Änderungen zum 1. Januar 2016 im Überblick:
- Die Miethöchstbeträge werden regional gestaffelt angehoben.
- Die sog. Tabellenwerte werden um durchschnittlich 39 Prozent angehoben. Dadurch steigt der individuelle Wohngeldbetrag für alle anspruchsberechtigten Haushalte und der Kreis der
- Wohngeldempfänger wird in etwas höhere Einkommensbereiche hinein erweitert.
- Die Freibeträge im Wohngeld (zum Beispiel für schwerbehinderte Menschen oder Alleinerziehende) werden neu ausgerichtet.
Auf der Internetseite des Ministeriums gibt’s einen Kalkulator, mit dem das künftige Wohngeld errechnet werden kann: http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Bau/Wohngeld