Ministerin wirbt für Familienhebammen

20. April 2018

Seit 2008 betreuen in Mecklenburg-Vorpommern Familienhebammen sowie Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen Familien in besonderen Lebenslagen und unterstützen sie ab der neunten Lebenswoche bis zum Ende des ersten Lebensjahres ihres Kindes. Das Sozialministerium fördert das Landesprogramm Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit jährlich 500.000 Euro.
Sozialministerin Stefanie Drese wirbt anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Landesprogramms bei jungen Familien, die Hilfen zu nutzen.

„Ein Kind bringt seinen Eltern Freude. Gleichzeitig sind damit aber auch viele Veränderungen im Zusammenleben verbunden. Das kostenlose Angebot der Familienhebammen und Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen hilft jungen Familien, in belastenden Lebenssituationen gut begleitet durch den neuen Alltag mit Kind zu steuern und größere Klippen sicher zu umschiffen.“

Das Landesprogramm Familienhebammen existiert unabhängig von der Bundesstiftung Fonds Frühe Hilfen, aber natürlich gibt es Vernetzungen und Kooperationen. Ziel aller Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Frühen Hilfen ist es, jungen Familien frühestmögliche Angebote zur Stärkung ihrer Beziehungs- und Erziehungskompetenz zur Sicherung des Kindeswohles zu unterbreiten. Familienhebammen und Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen können in diesem Zeitraum eine frühe und nicht-stigmatisierende Hilfe sein sowie Eltern mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn diese mit der Versorgung ihres Kindes an Grenzen stoßen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind 48 Familienhebammen und Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen im Einsatz. Sie betreuen jährlich zwischen 300 und 500 Familien. Die Fachkräfte gehen in die Familien und unterstützen die Eltern, den Familienalltag auf das Leben mit dem Baby umzustellen. Sie helfen, Unsicherheiten und Ängste abzubauen und gute Bindungen zu entwickeln und erläutern die Pflege, Versorgung und Förderung von Kindern.

Drese: „Von hoher Bedeutung ist, dass Familienhebammen bei Bedarf weitere Hilfen vermitteln und Familien mit Angeboten des Gesundheits- und Sozialsystems vertraut machen. Sie sind damit wichtige Lotsinnen für junge Eltern im Bereich der Frühen Hilfen.“

Die Vermittlung von Familienhebammen an die Familien erfolgt durch die regional zuständigen Gesundheitsämter der Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Weitere Informationen sind erhältlich bei der Landesfachstelle Familienhebammen in Mecklenburg-Vorpommern (Lübecker Straße 24 a,19053 Schwerin, www.familienhebammen-in-mv.de).


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