Mit 100 „Sachen“ in einer 30er Zone unterwegs

4. November 2022

Seit Anfang der Woche kontrollieren Beamte der Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock im Zusammenhang mit der Verkehrskampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ Fahrzeugführer in ganz Mecklenburg-Vorpommern zum Schwerpunkt „Geschwindigkeit“. Dabei stellten die 69 eingesetzten Kräfte des Polizeipräsidiums Neubrandenburgs an 26 verschiedenen Kontrollstellen insgesamt 510 Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Geschwindigkeitsverstößen fest – 340mal außerorts; 170mal innerorts. Trauriger Spitzenreiter war ein Fahrzeugführer im Bereich des Polizeireviers Greifswald, der innerhalb geschlossener Ortschaften in einer 30er Zone mit 100 km/h unterwegs war.

Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 260 Euro plus Verfahrenskosten (ca. 30 Euro), zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot in Höhe von einem Monat vor.

Im Bereich des Landkreises Vorpommern-Rügen erreichte ein Fahrzeugführer außerhalb geschlossener Ortschaften bei zulässigen 100 km/h einen
Wert von 151 km/h. Ihm droht nun ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro plus Verfahrenskosten, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges
Fahrverbot.

Im Bereich des Polizeipräsidiums Rostock waren 66 Polizeivollzugsbeamte an 33 Kontrollorten eingesetzt. Hier wurden insgesamt 320 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt.

Die Polizei rät: „Überhöhte Geschwindigkeit gefährdet nicht nur Sie selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Folge sind nicht nur Bußgelder und Fahrverbote – viel schlimmer sind Unfälle, die dadurch entstehen können. Daher denken Sie daran: Auf Sie zu Hause warten Ihre Lieben und die möchten, dass Sie gesund zurückkommen.“


Eine Antwort zu “Mit 100 „Sachen“ in einer 30er Zone unterwegs”

  1. Willy sagt:

    Die Verfahrenskosten betragen zurzeit 28,50 €. Wenn also jemand in der bei zulässigen 30 km/h mit 100 km/h gemessen wird bleibt nach Abzug der Toleranz immer noch 97 km/h übrig. also mehr als das doppelte. Bei einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann die Polizei auch ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs einleiten. Dann ist der Fahrzeugführer seinen Führerschein schon mal los. Vorläufige Entziehung bis die Staatsanwaltschaft oder das Gericht über die Dauer des Führerscheinentzuges entschieden hat. Ein Idiotentest (MPU) müsste zudem auch noch folgen, besser ein Termin in der Gerichtsmedizin bei einer Sektion eines Verkehrstoten. Ich glaube der würde kotzen.
    Derjenige sollte mal darüber nachdenken wie er reagieren würde, wenn ein naher Verwandter durch solche ein Fahrer verletzt, im schlimmsten Fall getötet worden wäre. Meistens reicht es aber nicht so weit.