Mit dem Handy am Ohr gegen Baum geradelt

3. Juli 2023

Autsch! Am Wochenende kam Neubrandenburger Polizisten in der Oststadt ein Radfahrer entgegen, der während der Fahrt mit dem Handy telefonierte. Die Beamten wollten den Mann wegen dieser Ordnungswidrigkeit anhalten, doch der trat in die Pedale. Die Polizisten folgten dem flüchtenden Radfahrer mit dem Funkwagen. Dabei beobachteten sie, dass der Unbekannte am Weg entlang des Ihlenpools aufgrund seiner Geschwindigkeit vom Weg abkam und gegen einen Baum fuhr.

Als sie den Mann erreichten, stellten die Beamten eine Kopfverletzung fest. Der Gestürzte wollte aber keine medizinische Versorgung. Bei der Überprüfung seiner Identität fanden die Beamten heraus, dass es einen offenen Haftbefehl wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe gegen ihn gibt. Da der 29-jährigen Deutsche die geforderten 1.800 Euro nicht zahlen konnte, sollte er zum Polizeihauptrevier gebracht werden. Um die Gewahrsamstauglichkeit zu klären, erfolgte zunächst die medizinische Überprüfung im Klinikum Neubrandenburg. Die zuständige Ärztin ordnete auf Grund der Kopfverletzung die stationäre Aufnahme im Klinikum an. Da Bekannte des 29-Jährigen die 1.800 Euro Strafe dann doch bezahlen konnten, waren die polizeilichen Maßnahmen für den 29-Jährigen damit beendet.

Vor der Einlieferung in das Klinikum wurde der Rucksack des 29-Jährigen durchsucht. Dabei haben die Beamten vier Wurfsterne sowie geringe Mengen verschiedener Betäubungsmittel gefunden und sichergestellt. Daher wurden zusätzlich zu der Ordnungswidrigkeit wegen der Handynutzung beim Fahrradfahren auch Strafanzeigen wegen der Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz gefertigt.


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