Mitteilung für die Jäger des Kreises Mecklenburgische Seenplatte
Die Jäger des Landkreises werden aufgrund der bestehenden Gefahr ausgehend von der Afrikanischen Schweinpest bis auf weiteres aufgefordert, die Schwarzwildstrecke untergliedert nach Altersklassen vom 01.04. bis 31.08. des Jahres zusammengefasst und dann monatlich, jeweils zum 10. des Monats zu melden. Hierfür ist das Formblatt der Jagdbehörde zu verwenden, dass auf der Internetseite des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte abrufbar ist. Die Meldungen können postalisch oder an die nachfolgende E-Mail-Adresse: jagdundwaffen@lk-seenplatte.de erfolgen.
Die jährlich geforderte Wildnachweisung, welche bis zum 10. April jeden Jahres einzureichen ist, bleibt von dieser monatlichen Schwarzwildmeldung unberührt.