
Bei den gängigen Fahrzeugtypen, wie den Löschfahrzeugen, soll es so sein, dass nach dem Auslaufen einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung gleich die nächste wieder ausgeschrieben wird. „Auf diese Weise ist durchlaufend immer eine Rahmenvereinbarung vorhanden, aus der durchweg das jeweilige Fahrzeug bezogen werden kann. Es wird dann wie in einem Warenhaus abrufbar sein“, sagt der Minister und erklärt weiter:
„Bei spezielleren Fahrzeugen, wie Leiterfahrzeugen oder auch Rüstwagen, bei denen die Stückzahlen nicht so hoch sein werden, sind die Intervalle für die Rahmenvereinbarung nicht so engmaschig. Da sind auch weiterhin gemeinsame Ausschreibungen mit dem Land Brandenburg angedacht, da diese für uns effektiver sind. Wir haben in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit gemeinsamen Ausschreibungen gemacht. Auch bei Fahrzeugen, die wir als Land für den Katastrophenschutz beschaffen, werden in Zukunft den Kreisen und Gemeinden angeboten, sich mit weiteren Stückzahlen an den Ausschreibungen zu beteiligen.“
Durch diese Zentralbeschaffungen können Land, Kreise und Gemeinden gemeinsam sparen. „So lassen sich je nach Fahrzeugtyp und Menge 15 bis 20 Prozent des Preises gegenüber einer Einzelbeschaffung sparen. Hinzu kommt noch der gesparte Aufwand der Ausschreibung in den Kommunalverwaltungen und Feuerwehren“, zeigt Innenminister Christian Pegel einen Vorteil auf.
„Ein weiterer Vorteil ist: Die Fahrzeuge sind dann standardisiert. Das heißt, jeder Kamerad findet sich auch mit der Technik anderer Wehren zurecht. Bei Alarmierungen zu überörtlichen Einsätzen ist genau bekannt, welche Fähigkeiten das Fahrzeug besitzt.“
Darüber hinaus wird auch an die Ausbildung der ehrenamtlichen Helfer schon jetzt mitgedacht, verspricht Minister Pegel: „Unsere Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz erhält von den ausgeschriebenen Fahrzeugen auch Exemplare, sodass die Ausbildung dann auch genau mit den Fahrzeugen durchgeführt wird, die in der Fläche am meisten vorhanden sind.“







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