Mord oder Totschlag? Prozess um Schüsse auf Anwältin startet

20. Juli 2018

In Kürze ist es soweit – am Landgericht Neubrandenburg beginnt die strafrechtliche Aufarbeitung der blutigen Gewalttat, die sich am 1. Februar in einer Anwaltskanzlei in Waren ereignet hat. Wie WsM aus Justizkreisen erfuhr, wird am 31. Juli ab 10 Uhr der Prozess gegen den mutmaßlichen Todesschützen eröffnet. In dem Verfahren vor einer Schwurgerichtskammer geht es vor allem darum, ob dem inzwischen 80 Jahre alten Beschuldigten – einem Rentner aus der Müritzstadt – Mord oder Totschlag nachgewiesen wird. Die Spurenlage soll sehr klar sein. Auf Mord steht „lebenslänglich“, bei Totschlag – wenn der Täter nicht heimtückisch oder sogar geplant tötet – kann ein Verurteilter mit fünf bis fünfzehn Jahre Haft davonkommen.

Der Fall hatte in der gesamten Stadt für ein riesiges Polizeiaufgebot und tagelang für Aufregung gesorgt. Der Mann soll die 67-jährige Juristin, die an der Müritz durchaus bekannt war, mit mehreren Schüssen getötet haben, weil es Streit um größere Geldsummen gab. In dem Zusammenhang soll der Mann der Getöteten auch eine wichtige Rolle gespielt haben. Nach der Tat flüchtete der Täter. Der Rentner wurde noch in der Nacht nach dem Vorfall in seiner Wohnung in einem Hochhaus im Westteil von Waren festgenommen.

Für Unruhe sorgte auch die Tatsache, dass die Pistole noch wochenlang gesucht, aber anfangs nicht gefunden wurde. Der 80-Jährige hatte der Polizei aber später Hinweise gegeben, wo die Waffe sein könnte – und sie wurde auch in einem kleinen Waldstück im Westteil Warens an der Müritz gefunden. Beobachter werten das als indirektes Geständnis.

Für den Prozess will sich die Kammer voraussichtlich vier Tage Zeit nehmen. Der Angeklagte wird von drei Anwälten vertreten, es gibt drei Nebenkläger – die unter anderen die Familie des Opfers vertreten – und zwei Sachverständige. So wird unter anderem die psychische Situation des Beschuldigten erörtert. Mit einem Urteil wird bisher am 28. August gerechnet.

(Weitere Verhandlungstermine: 6. und 7. August, 28. August jeweils 10.00 Uhr am Landgericht Neubrandenburg)


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