„MÜRITZ rundum“: Gegenseitige Anerkennung der Kurabgabe

30. Januar 2024

Die Partnergemeinden von „MÜRITZ rundum“ haben sich jetzt darauf verständigt, die Gästekarten gegenseitig anzuerkennen und keine Ausgleichzahlungen zu erheben. Gästekarteninhaber und Einwohner der Projektgemeinden müssen bei Aufenthalt in einer anderen Projektgemeinde keine zusätzliche Tageskurabgabe entrichten. Eine entsprechende Vereinbarung soll am 1. April in Kraft treten soll und bis Ende Oktober 2027 Bestand haben.

Für die Abrechnung der Kurabgabe bei Kurzaufenthalten wird eine einheitliche Regelung innerhalb von „MÜRITZ rundum“ getroffen.

Seit dem Jahr 2018 besteht das kurabgabefinanzierte Mobilitätsprojekt „MÜRITZ rundum“. Es bietet den Übernachtungsgästen die kostenlose Nutzung der „MÜRITZ rundum“-Linien über ihre Gästekarten. Das Projekt wird durch den Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V. koordiniert.


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