Müritzer Badevergnügen auch in diesem Jahr wieder ungetrübt

24. Mai 2017

Die Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere auch in der Müritz-Region lassen auch in diesem Jahr wieder ungetrübtes Badevergnügen zu. Das geht aus der aktuellen Badewasserkarte hervor, die heute in Schwerin vorgestellt wurde. 97,5 Prozent aller untersuchten Badestellem im Land wurden als „ausgezeichnet“ oder „gut“ bewertet.

„Wer in Mecklenburg-Vorpommern baden will, erwartet Badewasser in hoher Qualität in unseren Seen und an der Ostsee. Diesen Erwartungen gilt es gerecht zu werden. Deshalb werden jährlich über 170 Badestellen an rund 1.700 Kilometern Ostseeküste sowie etwa 320 Badestellen an ca. 250 Seen untersucht. Das trägt dazu bei, dass wir uns unverändert guten Gewissens auch jedes Jahr neu als Badeland touristisch empfehlen können“, heißt es aus dem zuständigen Ministerium.

Die Ergebnisse sind auf der Badegewässerkarte auf dem Regierungsportal, der Internetseite des Wirtschaftsministeriums, einsehbar (http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/gesundheit/badewasserkarte/).

Zu jeder untersuchten Badestelle ist ein Kurzprofil hinterlegt, das die wichtigsten Informationen zusammenfasst, unter anderem auch Hinweise zu behindertengerechten Badegewässern. Unter http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/gesundheit/gesundheitsland-mv/badewasser/ führt zudem ein Link zur Badewasser-App, die in den gängigen Stores zum Download bereitsteht. Die Informationen werden ständig aktualisiert.

Die Badewasserproben werden in der Zeit vom 1. Mai bis zum 10. September jeden Jahres alle vier Wochen durch die zuständigen Gesundheitsämter bei einer Mindestwassertiefe von einem Meter 30 Zentimeter unter der Wasseroberfläche entnommen. Das Wasser wird dann auf gesundheitliche Parameter wie Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Die Sichttiefe und der pH-Wert des Wassers spielen ebenso eine Rolle. Wird bei einer Probe der Höchstwert nach Badegewässerlandesverordnung überschritten, wird umgehend eine Nachprobe entnommen und geprüft, ob ein Badeverbot ausgesprochen werden muss.


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