
Konkret heißt das, dass Kinder und Jugendliche an der Müritz bis zu 10 Prozent mehr zahlen, Erwachsene zwischen 10 und 30 Prozent mehr. Damit habe man das Niveau in Neubrandenburg und Neustrelitz erreicht, hieß es. Dort sollen die Leihgebühren für Instrumente etwas teurer werden. Es soll aber an der Müritz auch eine „13er Karte geben“ mit der der Musikunterricht flexibler gehandhabt werden kann.
Ein erwachsener Lernender an der Musikschule ist aber jetzt nicht mehr Jeder, der 18. Lebensjahr vollendet hat. Sondern als „Erwachsener“ gilt nun, wer keinen Anspruch auf Kindergeld mehr hat.
Für die Belegung eines zweiten Hauptfaches, also eines zweiten Instrumentes, wird eine Ermäßigung von 25 Prozent gewährt.
Zudem wurde auch eine neue Gebührenordnung für die Volkshochschulen beschlossen. Hier steigt die Gebühr ab 1. August nach mehr als sieben Jahren wieder um einen Euro pro Unterrichtsstunde. Dadurch will der Kreis pro Jahr 159 200 Euro mehr einnehmen, im Jahr 2020 sollen es noch 53 100 Euro mehr sein. Die neue Gebühr gilt für fünf Jahre.







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