
Das Blutspendewesen ist in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern dezentral organisiert. Es teilt sich in drei Säulen auf. Diese sind neben den DRK-Blutspendediensten, die universitären Blutspendedienste und die privaten Plasmapherese-Stationen.
Die Ministerin begrüßte, dass in den letzten Jahren die Voraussetzungen zur Blutspende durch Änderungen im Transfusionsgesetz und in der Hämotherapie-Richtlinie geändert wurden. So können seit 2021 auch homosexuelle Männer unter bestimmten Voraussetzungen Blut spenden und gibt es seit 2023 keine Höchstaltersgrenze für die Blut- oder Plasmaspende mehr (vorher bis max. 68 Jahre).
„Die Ärzte beurteilen immer individuell, ob eine Spende möglich ist“, betonte Drese. So werde vor jeder Blut- oder Plasmaspende medizinisch geprüft, ob alle gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Spende erfüllt sind. Drese: „So rettet man mit einer Blutspende potentiell nicht nur andere Menschen, sondern erhält einen Gesundheitscheck und tut sich damit auch selbst einen Gefallen.“
Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Vollblutspende sind:
- Blut spenden ist ab 18 Jahren möglich.
- Das Mindestgewicht beträgt 50 Kilogramm.
- Blut oder Plasma spenden darf, wer gesund und fit ist und kein erhöhtes Risiko für bestimmte Infektionskrankheiten hat.
- Frauen dürfen viermal und Männer sechsmal im Jahr Vollblut spenden
- Zwischen zwei Vollblutspenden müssen mindestens acht Wochen liegen











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