MV: Höheres Bußgeld fürs Böllern im öffentlichen Raum

17. Dezember 2020

Solche Bilder wird es in diesem Jahr wohl nicht geben: Zum diesjährigen Jahreswechsel ist das Zünden von Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen untersagt. Wer gegen diese Corona-Maßnahme verstößt, muss nun mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen. Es kann zwischen 50 und 1.000 Euro liegen.

MV-Innenminister Torsten Renz: „Die Sanktionsmöglichkeiten wurden noch einmal angehoben, um ein deutliches Signal zu senden. Wer trotz aller Verbote gegen die Silvesterregelungen verstößt, tut dies bewusst. Es wird sehr breit darüber aufgeklärt und jeder kennt die Vorgaben. Diese hat die Landesregierung auch gemacht, um Menschenansammlungen, die schnell zu Infektionsherden werden können, zu verhindern.“

Aus diesem Grund soll das Bußgeld, das zunächst vorgesehen, aber noch nicht per Verordnung in Kraft getreten ist, erhöht werden.

Auch der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen ist in diesem Jahr verboten. Davon ausgenommen ist Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1, wie beispielsweise Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und Knallfrösche.

Minister Renz warnte in diesem Zusammenhang auch davor, über die Grenze nach Polen zu fahren und sich dort mit Feuerwerk einzudecken. „Das ist definitiv keine gute Idee, denn wer von einer Einkaufstour nach Deutschland zurückkommt, muss sich in Quarantäne begeben. Hinzu kommt, dass den Böllern oft die CE-Kennzeichnung fehlt, die in Deutschland erforderlich ist. Bei Verwenden solcher drohen empfindliche Strafen.“

Foto: André Pretzel


3 Antworten zu “MV: Höheres Bußgeld fürs Böllern im öffentlichen Raum”

  1. Reiner sagt:

    Ich kann also meine restlichen Silvesterraketen vom Vorjahr auf meinem Privatgrundstück zünden?
    Ist jaschließlich keine öffentliche Straße und kein öffentlicher Platz.

  2. Hermann W. sagt:

    Außerhalb der Städte, wird wahrscheinlich sowieso fast jeder auf seinem Grundstück „böllern“, auch ohne CE Kennzeichen.