Nach Beleidigung getötet – Freiheitsstrafen für zwei junge Männer

12. Oktober 2022

Der Prozess um den Tod eines 30-jährigen Mannes in Neubrandenburg, der von Bekannten am Oberbach brutal zusammengeschlagen und getreten wurde,  hat sich als eine Art Racheakt für ein Frauen-Schimpfwort herauskristallisiert. Wie mehrere Seiten in ihren Plädoyers erklärten und die Vorsitzende Richterin Daniela Lieschke am Ende betonte, hatte der gewaltsam getötete Mann die Bekannte aus Afghanistan als „Schlampe“ oder „Hure“ bezeichnet, weil sie sich mit einem damals 19-jährigen Iraner eingelassen hatte. Gestern wurden die Urteile gesprochen: Der nun schon 20-jährige Mann bekam viereinhalb Jahre Haft, sein 17-jähriger  Komplize drei Jahre und neun Monate Gefängnis. „Es handelt sich um eine sehr schwere Straftat“, verdeutlichte die Richterin den Männern, die wegen ihres Alters und ihres Verhaltens aber noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden.

Lieschke und ihre Kammer verurteilten die Männer wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge, nicht wegen Mordes, wie zunächst angeklagt. Denn man gehe davon aus, dass dem Opfer in Neubrandenburg eigentlich nur ein Denkzettel verpasst werden, der Mann aber nicht getötet werden sollte, hieß es am Dienstag. Das ging aber schief, der Mann starb elf Tage nach den brutalen Tritten gegen Kopf und Oberkörper im Krankenhaus. Er habe „keine Chance gehabt, zu überleben“, hatte die Rechtsmedizinerin gesagt.

Der 30-jährige Asylbewerber hatte sich vorher selbst darum gekümmert, dass die junge Frau in Deutschland bleiben darf und sich mit den hiesigen Verhältnissen anfreundet. Der Mann war als Tätowierer in der Unterkunft in Altentreptow bekannt. Doch dass sich die Frau einem jungen Iraner zuwendet, dass hatte nicht nur er nicht gut geheißen, auch viele Landsleute nicht.

Die Beschimpfung soll sich bereits zu Jahresbeginn ereignet haben. Daraufhin hatte die Frau von dem Iraner gefordert, dass dieser diese Ehrverletzung ahnden müsse. Das geschah. Der junge Mann fuhr nach Altentreptow und schlug dem 30-Jährigen gegen den Kopf, so dass dieser blutete. Davon erfuhr die Polizei, die den Mann auch zu einem Verhör luden und ihm sagten, dass so etwas in Deutschland bestraft werde. Doch der junge Mann nahm das wohl nicht sehr ernst. Seine Freundin soll gesagt haben, dass die Schläge am 3. Februar als Rache zu wenig seien. Deshalb hatte er sich am 7. Februar nochmal mit dem 30-Jährigen in Neubrandenburg verabredet.

Dabei kam es dann zu der brutalen Tötung. Zeugen sahen den Gewaltakt auf einem belebten Spazierweg, ein Passant zog die Schläger weg. Diese flüchteten, wurden aber im Kulturpark gefasst. Die Zeugenaussagen, DNA-Analysen, Blutspuren und ein Brief des 20-Jährigen, der abgefangen wurde, lösten die Rätsel.

Die Verurteilten zeigten sich in dem Prozess zunächst wenig reuig. Erst beim letzten Wort kamen dem 20-Jährigen Worte der Entschuldigung über die Lippen und, dass er den Tod des Mannes nicht gewollt habe. Das Verfahren könnte aber noch nicht ganz abgeschlossen sein: Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch noch gegen die Ex-Freundin – sie soll sich wegen Anstiftung zu der Tötung verantworten müssen.


4 Antworten zu “Nach Beleidigung getötet – Freiheitsstrafen für zwei junge Männer”

  1. Ich sagt:

    Sehr schwere Straftat und dann nur 4 Jahre. Ein Witz

  2. Müritz er T sagt:

    Mord… Ich sage es nochmal : MORD!!!!
    Und dafür nur 4 Jahre? Wow echt harte strafen. Ja das schreckt ab.
    Für Mord kann es nur eines geben und zwar Lebenslang.
    Denken die da oben echt das solche Personen nochmal in die Gesellschaft integriert werden können?
    Wegen einer Beleidigung, also eines Wortes, wurde ein Mensch umgebracht.
    Was machen solche Personen dann bei anderen Sachen?
    Ja ja, zweite Chance bla blubb.
    Wer ein Leben wegen eines Wortes auslöscht, ist absolut nicht fähig mit anderen Menschen friedlich zu leben.
    In 6 Jahren wird man spätestens wieder etwas von diesen Menschen lesen. Dann wahrscheinlich wegen Mordes an ihrer Lebensgefährtin, da diese sich trennen wollte oder nen anderen hatte. Gibt dann wieder nur nen paar Jahre da ein Menschenleben hierzulande nichts wert ist, zumindest nie dass des Opfers.

  3. ABC sagt:

    Ja, so unterschiedlich ist das. Der eine bekommt für Peanuts den Kopf zertreten, dass er sterben muss. Und den Tätern wird (fast) noch über den Kopf gestreichelt. Gebt ihnen Halbstrafe und einen Universitätsabschluss obendrauf, sie kriegen dann richtig Respekt. Ein Auto noch, dass sie sich die Füße nicht wo anstoßen, die edlen!

    Wer so treten kann, der kann auch sitzen! Die durchschnittliche Lebenserwartung, die das Opfer statistisch noch gehabt hätte, die Zeit sollte man denen zum ABSITZEN geben. Es muss denen klar sein: Wenn Du einen tot machst, ist DEIN Leben auch vorbei!
    Das sind die wahren Unschuldslämmer in den Anstalten. Schuldumkehr, was IST das Opfer auch tot, das dumme!
    Ehrlich, wer hat diese Gesetze gemacht und warum?? Was ist ein Leben wert?

  4. Petzibaer sagt:

    Sicherlich wieder ein bedauerlicher Einzelfall. Man stelle sich vor, die Täter wären keine „Asylbewerber“. Mindestens 12 Jahre Haft und eine Lichterkette von Flensburg bis Garmisch. Frau Faeser würde alsbald einen „Aufstand der Anständigen“ beschwören. Da aber Täter wie Opfer aus dem selbigen Mileu stammen, interessiert es kaum jemand. Die typisch deutsche, moralinsaure Doppelmoral…