Nach Drogenurteil: Beide Seiten legen Revision gegen das Urteil ein

16. April 2019

Es war fast zu erwarten: Der 30-jährige Philipp K. aus Waren an der Müritz, der vor zehn Tagen wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde (WsM berichtete), will das Urteil nicht hinnehmen. Beide Verteidiger, aber auch die Staatsanwaltschaft haben nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ innerhalb der vorgeschriebenen Frist Revision gegen das Urteil eingelegt. Verteidiger Peter-Michael Diestel und sein Kollege wollen so eine noch mildere Strafe oder einen Freispruch mangels Beweisen erreichen, die Staatsanwaltschaft sieht in dem 30-Jährigen jedoch weiterhin eine der Führungsfiguren der zehnköpfigen Gruppe, die im Juni 2018 bei einer Großrazzia aufgeflogen war.

In dem Prozess am Landgericht Neubrandenburg lagen beiden Seiten zum Abschluss auch weit auseinander mit ihren Forderungen. So hatte die Staatsanwaltschaft sogar viereinhalb Jahre Strafe für K. verlangt, da dieser zweifellos gewusst haben soll, was seine zwei mutmaßlichen Hauptkomplizen aus Möllenhagen und Waren bei ihren „Geschäften“ vorgehabt hatten.

Dagegen wollten die Verteidiger Freispruch für den ehemaligen Bundeswehrangehörigen, der für seine „Freunde“ auch alte Kontakte zu Bundeswehrbekannten wie aus Rheinsberg aktiviert haben soll.

Die ganze Truppe war bereits 2017 ins Visier der Ermittler geraten. Nach Telefonüberwachung, heimlicher Überwachung bei „Geschäften“ und Internetrecherche hatten die Beamten im Juni 2018 fast die gesamte Lagerung der Gruppe, mehr als 26 Kilogramm an Drogen, gefunden.

Seither sind die beiden Haupttäter in Haft, sie bekamen im Gegenzug gegen Geständnisse jeweils vier und drei Jahre Haft vor Gericht. Ihre Verteidiger hatten dagegen auch schon Revision eingelegt.

Philipp K. kam vor zehn Tagen bei der Urteilsverkündung nach neun Monaten U-Haft wieder auf freien Fuß. Das Gericht setzte angesichts der „eher geringen Straferwartung“ den U-Haftbefehl erst einmal außer Vollzug – mit harten Melde-Auflagen. Das soll auch so bleiben. Gegen diese „Außervollzugsetzung des U-Haftbefehls“ legte keine der beiden Seiten Rechtsmittel ein. Nun muss erst das Urteil geschrieben werden, dann wird neu darüber befunden, ob es bei einer Revision bleibt.


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