
In dem Prozess am Landgericht Neubrandenburg lagen beiden Seiten zum Abschluss auch weit auseinander mit ihren Forderungen. So hatte die Staatsanwaltschaft sogar viereinhalb Jahre Strafe für K. verlangt, da dieser zweifellos gewusst haben soll, was seine zwei mutmaßlichen Hauptkomplizen aus Möllenhagen und Waren bei ihren „Geschäften“ vorgehabt hatten.
Dagegen wollten die Verteidiger Freispruch für den ehemaligen Bundeswehrangehörigen, der für seine „Freunde“ auch alte Kontakte zu Bundeswehrbekannten wie aus Rheinsberg aktiviert haben soll.
Die ganze Truppe war bereits 2017 ins Visier der Ermittler geraten. Nach Telefonüberwachung, heimlicher Überwachung bei „Geschäften“ und Internetrecherche hatten die Beamten im Juni 2018 fast die gesamte Lagerung der Gruppe, mehr als 26 Kilogramm an Drogen, gefunden.
Seither sind die beiden Haupttäter in Haft, sie bekamen im Gegenzug gegen Geständnisse jeweils vier und drei Jahre Haft vor Gericht. Ihre Verteidiger hatten dagegen auch schon Revision eingelegt.
Philipp K. kam vor zehn Tagen bei der Urteilsverkündung nach neun Monaten U-Haft wieder auf freien Fuß. Das Gericht setzte angesichts der „eher geringen Straferwartung“ den U-Haftbefehl erst einmal außer Vollzug – mit harten Melde-Auflagen. Das soll auch so bleiben. Gegen diese „Außervollzugsetzung des U-Haftbefehls“ legte keine der beiden Seiten Rechtsmittel ein. Nun muss erst das Urteil geschrieben werden, dann wird neu darüber befunden, ob es bei einer Revision bleibt.







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