
Der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten lag laut Statistischem Bundesamt an Amtsgerichten in Brandenburg bei 0,8 Prozent, in Schleswig-Holstein bei 1,1 Prozent. Der Unterschied zu Mecklenburg-Vorpommern ist: In Brandenburg und Schleswig-Holstein gibt es ein separates Nachbarrechtsgesetz. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) maßgebend. Alle geltenden Regelungen können in der Broschüre zum Nachbarrecht „Wie sich Streit vermeiden lässt“ nachgelesen werden. Sie ist beim Ministerium kostenlos erhältlich oder online unter folgendem Link: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/veroeffentlichungen/?id=288&processor=veroeff
Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Das Zusammenleben in der Nachbarschaft ist offensichtlich weiterhin friedlicher als so manches Gefühl erahnen lässt. Auch wenn wir in vielen Situationen meinen, dass der Ton rauer geworden ist, so spiegelt sich das nicht in Nachbarschaftsstreitigkeiten wider. Großen Anteil am friedlichen Zusammenleben und an Kompromissen am Gartenzaun haben oftmals die engagierten und ehrenamtlichen Schlichter in unserem Land. Den rund 220 Schiedsleuten in den 119 Schiedsstellen der Kommunen gilt dabei großer Dank. Gerade wurden am Amtsgericht Rostock acht neue ehrenamtliche Schiedsleute verpflichtet. Sie zeigen, dass der Gang zum Gericht der wirklich letzte Ausweg ist. Das ist gut so. Ein Urteil des Gerichts kann die Streitigkeit in der Nachbarschaft oftmals nicht lösen. Miteinander reden ist unersetzbar“, so Justizministerin Bernhardt.






