Neue Datenschutz-Richtlinien: DSGVO löst Verunsicherung aus

27. Juni 2018

Nach einer zweijährigen Übergangszeit trat am 25. Mai die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese sieht Veränderungen im Umgang mit persönlichen Daten vor. Datenschützer erhoffen sich dadurch besseren Datenschutz für die Verbraucher. Doch viele Unternehmen, Vereine und Internetnutzer sind verunsichert. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Ob Unternehmen, Verein oder Behörde: Auf die eine oder andere Weise erheben und verarbeiten alle personenbezogene Daten ihrer Kunden, Mitarbeiter, Vereinsmitglieder und Webseitennutzer. Nun muss jede auch noch so kleine Organisation die EU-weit geltende DSGVO anwenden. Einige machen sich zum ersten Mal ernsthaft Gedanken über den Datenschutz und müssen ihren Umgang mit personenbezogenen Daten nun gründlich prüfen und anpassen.

Die neue Verordnung wirft viele Fragen auf und stellt vor Herausforderungen. Fast drei Viertel der Deutschen versteht die neuen Richtlinien nicht, wie eine Umfrage im Auftrag der Zeitung WELT ergab. 80 Prozent können nicht sagen, was sich für sie persönlich ändert. Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, sah am Tag des Inkrafttretens der Verordnung seine personell unterbesetzte Behörde kaum noch in der Lage, alle Fragen verunsicherter Bürger zu beantworten. In Schwerin herrsche derzeit „Land unter“.

Kein Grund zur Panik

Die Angst vor möglichen Rechtsverstößen geht um, doch die befürchtete Abmahnwelle blieb aus. Yann Christoph Collin, der Datenschutzbeauftragte in der Kreisverwaltung Nordwestmecklenburg, will beruhigen: „Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist stark angelehnt an das bestehende deutsche Datenschutzrecht. Das ist sehr umfassend“, sagte Collin im Interview mit der Ostsee-Zeitung. Schon lange vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung hätte man die wichtigsten Grundsätze bereits einhalten müssen. Deshalb sehe er keinen Grund zur Panik.

Umfassende und verständliche Informationen zu den neuen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung und eine DSGVO-Checkliste für Unternehmen finden Interessierte im Ratgeber von 1&1. Ferner bietet das Internet automatische Bausätze zur Aktualisierung der Datenschutzerklärung. Der sicherste Weg, Klarheit über den rechtmäßigen Umgang mit Daten zu bekommen, ist aber die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Medienrecht oder den Datenschutzbeauftragten. Unternehmen, die mit Daten von einer Vielzahl Personen arbeiten, müssen eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen. So kann das Risiko für Datenverletzungen minimiert werden. Da das Regelwerk noch überarbeitet und konkretisiert werden kann, sollten Unternehmen unbedingt auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung bleiben und ihren Umgang mit Daten gegebenenfalls anpassen.

Datenschützer sind überzeugt, dass die Bürger von der DSGVO profitieren, da ihre Grundfreiheiten und Informationsrechte damit gestärkt würden und sie mehr Kontrolle über ihre Daten bekämen. Mit der neuen Verordnung soll ein europaweit einheitlich hohes Datenschutzniveau erreicht werden, sodass Unternehmen für Rechtsverstöße abgestraft werden können, unabhängig davon, in welchem europäischen Land sie sitzen.

Foto: https://www.flickr.com/photos/bene/41816564074


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