Am Landgericht Neubrandenburg beginnt am Montag, 18. November, ein Prozess gegen einen 37 Jahre alten Mann aus Neustrelitz, dem Totschlag vorgeworfen wird. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll er sich anlässlich eines ärztlich genehmigten Ausgangs während einer geschlossenen Unterbringung im Klinikum Neubrandenburg zur Wohnung einer Frau begeben haben. Dort sei es aus nicht geklärten Umständen zum Streit mit dem Opfer gekommen.
Der Angeklagte habe dann mehrfach auf den Kopf des Opfers eingetreten, wodurch es zur Zertrümmerung des Gesichtsschädels und Quetschung der Hirnstrukturen gekommen sei. Weiter habe der Angeklagte mit einem Messer circa 15 mal auf Brust- und Bauchbereich eingestochen, wobei es unter anderem zu einem Herzdurchstich gekommen sei.
Den eingetretenen Tod des Opfers habe der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen. Der Angeklagte habe sich in einem psychotischen Zustand befunden.
Der Angeklagte ist aufgrund eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Waren vom 30. Mai dieses Jahres in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Die Verhandlung ist zunächst öffentlich. Wegen der zu prüfenden Unterbringung des Angeklagten kommt ein Ausschluss der Öffentlichkeit in Betracht. Für den Prozess sind fünf weitere Verhandlungstage angesetzt.









Wie kann man das als Arzt verantworten….?
Totschlag ist hier nicht nachvollziehbar…das war Mord! Der Täter hat richtig zur Verantwortung gezogen zu werden und nicht nur Totschlag…der Arzt der den Freigang zugelassen hat gehört auch verurteilt….
Solch kranke Menschen gehören in die Klinik ohne Ausgang….für immer….