Notärztliche Versorgung im Rettungsdienst als Nebentätigkeit

28. November 2016

Der Bund prüft aktuell einen Vorschlag für die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst als Nebentätigkeit. „Wir haben bereits mehrfach Druck beim Bund gemacht und auf das Problem hingewiesen. Jetzt kommt ordentlich Bewegung rein. Wir brauchen eine schnelle Lösung. Mir ist am Ende des Diskussionsprozesses eine Entscheidung wichtig, die bereits ab dem kommenden Jahr gelten kann“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe am Montag in Schwerin.

Demnach sollen Einnahmen aus Tätigkeiten als Notarzt im Rettungsdienst nicht beitragspflichtig sein, wenn diese Tätigkeiten neben einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes oder einer Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung ausgeübt werden. Ein entsprechender Passus soll in das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung eingebracht werden. Die Notfallversorgung muss dauerhaft sichergestellt und rechtlich auf feste Füße gestellt werden“, forderte Glawe weiter.

 

Die Notarztversorgung in Deutschland erfolgt weit überwiegend durch Ärzte, die diese zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit übernehmen. „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland. In unseren ländlich geprägten Regionen steht die Notarztversorgung deshalb vor besonderen Herausforderungen. Wir brauchen Ärzte, die zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit notärztliche Dienste im Rettungsdienst übernehmen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten“, so Gesundheitsminister Glawe.

Hintergrundinformationen: Anlass einer neuen geplanten Regelung ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Sommer dieses Jahres. Demnach dürfe die hauptsächlich in ländlichen Regionen verbreitete Beschäftigung von Honorar-Notärzten auf Rettungswagen so künftig nicht mehr möglich sein. Die Richter in Kassel bestätigten ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das die Beschäftigung als Scheinselbstständigkeit eingestuft hatte.

 


Eine Antwort zu “Notärztliche Versorgung im Rettungsdienst als Nebentätigkeit”

  1. Heinz-Peter sagt:

    Wenn die unverzichtbare notärztliche Versorgung im Flächenland MV auch künftig sichergestellt werden soll, dann sind finanzielle Anreitze unverzichtbar. Finanzielle Anreitze, die die derzeitigen Vergütungsregelungen deutlich übersteigen. Das ist allein mit der Befreiung der Entgelte von der Beitragspflichtig zur Sozialversicherung nicht zu erreichen. Angesichts der Überalterung der Ärzte, insbesondere im weitläufigen ländlichen Bereich, ergibt sich in absehbarer Zeit ein wachsendes ernsthaftes Versorgungsproblem. Dem entgegen zu wirken und die unverzichtbare notärztliche Versorgung auch künftig abzusichern, bedarf es -nicht nur, aber auch- finanzieller Anreitze. Aufgrund der bedenklichen Überalterung der niedergelassenen Ärzte , insbesondere in den dünn besiedelten ländlichen Regionen, gehen wir ansonsten einem bedenklichen, lebensgefährlichen Versorgungsnotstand entgegen. Das kann nicht ernst genug genommen werden.