
Das Landgericht Neubrandenburg hatte Olijnyk verurteilt, 390 000 Euro an die AWO zurückzahlen zu müssen (WsM berichtete). Dagegen ging der Ex-AWO-Mann in den Widerspruch. Und auch wenn seine Klage heute abgewiesen wurde, kann Olijnyk zumindest einen Teilerfolg verbuchen:
Das Oberlandesgericht Rostock sprach ihm rund 105 000 Euro zu, weil seine außerordentliche Kündigung nicht rechtmäßig gewesen sein. Es hätte eine ordentliche sein müssen.
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