Oberlandesgericht weist Klage von Olijnyk ab

13. März 2019

Das Oberlandesgericht Rostock hat die Klage des einstigen Geschäftsführer der AWO Müritz, Peter Olijnyk, soeben abgewiesen.

Das Landgericht Neubrandenburg hatte Olijnyk verurteilt, 390 000 Euro an die AWO zurückzahlen zu müssen (WsM berichtete). Dagegen ging der Ex-AWO-Mann in den Widerspruch. Und auch wenn seine Klage heute abgewiesen wurde, kann Olijnyk zumindest einen Teilerfolg verbuchen:

Das Oberlandesgericht Rostock sprach ihm rund 105 000 Euro zu, weil seine außerordentliche Kündigung nicht rechtmäßig gewesen sein. Es hätte eine ordentliche sein müssen.
Weitere Informationen folgen.


Kommentare sind geschlossen.