Gericht: Nur Lohmanns Unterschrift war zu wenig

13. März 2019

Das war deutlich: Ex-Awo-Geschäftsführer Peter Olijnyk muss nun doch 390 000 Euro an die Arbeiterwohlfahrt zurückzahlen. Das hat das Oberlandesgericht Rostock am Mittwoch festgelegt. Die Änderungsverträge, mit denen Olijnyk seinen Vertrag von 2002 – damals 82 000 Euro Jahresgehalt – jeweils 2004, 2005, 2012 geändert und das Gehalt stark erhöht hatte, sind nicht wirksam zustande gekommen, erklärte die Richterin im ansonsten leeren Saal.

Diese Verträge seien lediglich von Olijnyk selbst und vom damaligen Kreischef Götz-Peter Lohmann unterschrieben worden. Die Zeugenvernehmung der anderen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes habe das ergeben (WsM berichtete). Das reiche aber nicht.

Damit bestätigte das OLG die Entscheidung des Landgerichtes Neubrandenburg aus dem Jahr 2017. Olijnyk hatte zuletzt 150 000 Euro im Jahr bezogen. Mit der letzten Änderung bekam er – oder sollte bekommen – dazu 35 000 Euro Tantiemen im Jahr und eine lebenslange Betriebsrente von 2000 Euro. Dazu war eine Abfindung vereinbart.

Diese soll Olijnyk nun allerdings doch noch bekommen. Das OLG legte fest, dass die fristlose Kündigung des Mannes in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werde und ihm nun nachträglich 50 000 Euro Abfindung sowie weitere etwa 55 000 Euro an nicht gezahltem Gehalt zustehen, da seine Kündigungsfrist bis Ende 2017 gelaufen wäre.

Das Urteil des OLG ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ zwar keine Revision zu, aber der Kläger – also Olijnyk – kann diese doch noch erreichen. Er kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen, innerhalb eines Monats. Ob der BGH dies aber zulässt ist unklar, die Hürden dafür seien hoch, sagte eine Expertin. Mit einem „blauen Auge“ kam dagegen „Hauptzeuge“ Lohmann davon.

Da die anderen Vorstandsmitglieder Aussagen gemacht hatten, gebe es keine erheblichen Fragen mehr, auf die Lohmann vor Gericht antworten müsste. Damit brauche man auch kein Ordnungsgeld gegen ihn zu verhängen, was wegen seiner Weigerung, auszusagen, im Raum stand.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelt weiter gegen die beiden Ex-Funktionäre.


3 Antworten zu “Gericht: Nur Lohmanns Unterschrift war zu wenig”

  1. Köhler sagt:

    Ja richtig geil, da freuen wir uns doch so richtig über den Mindestlohn und die ganze brut die ins Land kommt und von so Leuten wie der AWO herzlich Willkommen geheissen werden, für die Erzieherinnen ist keine Kohle da, aber für die dicken schon. Ich weiß nicht wie lange das noch so geht, volk steh auf, der Sturm bricht los

  2. S. sagt:

    …und da mokieren die sich im Fernsehen über den Trump!

  3. Schulz sagt:

    Ja das sieht man weil bei uns der neue Geschäftsführer der AWO als Nachbar wohnt . Kaum neu gewesen als Geschäftsführer der AWO & schon gleich ein großen Aussenpoll gebaut !
    Jedenfalls wird das Geld von den zahlenden Mietgliedern so verschleudert ( angemerkt heimlich)..